Untersuchungsrichter José Castró, der im Fall Palma Arena gegen Ex-Premier Jaume Matas und andere hochrangige Ex-Politiker auf Mallorca ermittelt, muss Ende des Jahres in Rente gehen und die noch offenen Verfahren abgeben. Das hat der Generalrat der gesetzgebenden Gewalt in Spanien am Dienstag (10.3.) entschieden.

Die Institution lehnte damit einen Antrag des 69-Jährigen ab, seine Rente zu verschieben, um die Ermittlungen zu Ende führen zu können. Begründet wurde die Entscheidung mit den fehlenden gesetzlichen Grundlagen für eine solche Ausnahmeregelung. Castro dagegen hatte argumentiert, dass der komplexe Fall ein schweres Erbe für seinen Nachfolger sei und er sich moralisch verpflichtet fühle, seine Arbeit fortzusetzen.

In dem Fall Palma Arena wird noch immer in 20 Teilverfahren ermittelt. Im Hauptverfahren geht es um Unregelmäßigkeiten rund um den Bau der gleichnamigen Radsportarena sowie die angebliche persönliche Bereicherung des Ehepaares Matas. Aber auch der Fall Nóos, in dem gegen den königlichen Schwiegersohn Iñaki Urdangarin ermittelt wird, ist eines der Verfahren. Nun will Castro dem Vernehmen nach bis zu seinem Ruhestand möglichst viele Ermittlungen abschließen. /ff