Der Immobilien-Rechtsstreit um die Villa des spanischen Industriellen Alfonso Cortina auf der Halbinsel Formentor im Norden von Mallorca, der als Musterbeispiel für die Streitfrage um Baulizenzen in unberührter Natur gilt, ist beendet. Der Oberste Gerichtshof der Balearen erklärte am Montag (24.10.), dass das Anwesen direkt am Wasser weiter bestehen bleiben dürfe. Die Richter wiesen somit die Einsprüche von Gemeinde und einem Nachbarn gegen ein vorheriges Urteil zurück.

In mehreren Anläufen hatte ein Nachbar (der bekannte spanische Glückspiel-Unternehmer José Antonio Martínez) jahrelang versucht, den Abriss des Prachtbaus gerichtlich einzufordern. Seine Argumentation: Die 2005 errichtete Villa verfügt über drei Stockwerke, obwohl die Bauvorgaben besagen, dass das Gebäude höchstens zwei Stockwerke hoch sein darf, damit es sich besser in die Umgebung einpasst.

Im Jahr 2014 hatte der Oberste Gerichtshof dem zunächst zugestimmt und die Baugenehmigung infrage gestellt. Die zuständige Gemeinde Pollença sei dazu verpflichtet, die Baukosten für den Abriss und die Wiederaufforstung zu zahlen, da sie die Baugenehmigung nicht hätte erteilen dürfen, hieß es damals.

Doch die Gemeinde wollte sich damit nicht zufrieden geben und schob den Schwarzen Peter dem Bauherrn zu, der mit dem acht Meter hohen Gebäude den Rahmen der Genehmigung gesprengt habe.

In dem folgenden Berufungsverfahren im Jahr 2016 wertete das Gericht andere Baupläne als Entscheidungsgrundlage. Demnach handele es sich nicht um ein dreistöckiges Gebäude, sondern vielmehr um eine Villa mit Keller-, Erd- und Obergeschoss. Die Begrünung hätte den visuellen Effekt stark abgefedert, und das Haus sei damit viel besser in die Landschaft integriert als so manches Nachbaranwesen.

Um eine endgültige Lizenz für das Haus zu erlangen, müsse Cortina (ehemaliger Vorsitzender des Erdölkonzerns Repsol) allerdings bei der Bauweise des Daches nachbessern, urteilte das Gericht damals. Statt des bewachsenen Flachdachs gehöre auf die Villa ein geziegeltes Schrägdach im mallorquinischen Stil, urteilte das Gericht.

Cortina befolgte die Auflagen - und kann sich jetzt in Sicherheit wähnen. Die Anpassungsarbeiten entsprächen dem geltenden Recht, die Gemeinde sei dazu verpflichtet, die entsprechende Lizenz auszustellen, entschieden die Richter am Montag und lehnten damit eingelegte Rechtsmittel des Nachbarn und des Rathauses ab. Gemeinde und Nachbar müssen die Verfahrenskosten tragen. /somo