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Ehemaliger Untersuchungsrichter im Fall Cursach auf Mallorca in den Ruhestand versetzt

Manuel Penalva hatte den Megapark-Besitzer Anfang 2017 festnehmen lassen. Danach mutierte er selbst zum Angeklagten

Der ehemalige Untersuchungsrichter Manuel Penalva bei einem Gerichtstermin in Palma de Mallorca.

Der ehemalige Untersuchungsrichter Manuel Penalva bei einem Gerichtstermin in Palma de Mallorca. / B. Ramon

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Die spanische Justizverwaltung hat den Ermittlungsrichter Manuel Penalva, der 2017 den einflussreichen Nachtclub-Unternehmer Bartolomé Cursach vorübergehend festnehmen ließ, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die bereits am 21. Juli gefällte Entscheidung wurde am Mittwoch (28.7.) durch die Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt BOE bekannt. Zuvor war bereits der ebenfalls mit dem Fall beschäftigte Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán in den Ruhestand versetzt worden. Beiden war Befangenheit vorgeworfen worden.

Der Ermittlungsrichter und der Staatsanwalt hatten jahrelang gegen Cursach ermittelt und ihn schließlich wegen etlicher Delikte - darunter Bestechung, Erpressung, Betrug und Bildung einer kriminellen Vereinigung - angeklagt. Der Nachtclub-Unternehmer und Besitzer des Megaparks soll an der Playa de Palma und in Magaluf ein weites Korruptionsnetzwerk gesponnen haben, um sich Vorteile gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen.

Nach der Festnahme - Cursach verbrachte gut ein Jahr in Untersuchungshaft - entbrannte eine wahre juristische Schlacht, in dessen Verlauf Penalva und Subirán von Anklägern zu Angeklagten mutierten. Als Whatsapp-Nachrichten bekannt wurden, in denen sich Penalva und Subirán mit Polizei-Ermittlern über den Fall austauschten und offenbar auch Zeugen unter Druck setzten, zog das Oberlandesgericht den Ermittlungsrichter Manuel Penalva wegen "Verlusts des Anscheins der Unparteilichkeit" von dem Fall ab.

Ein anderer Untersuchungsrichter, Miguel Florit, nahm daraufhin Ermittlungen gegen ihn und den zwischenzeitlich beurlaubten Staatsanwalt auf und erhob schließlich Anklage gegen sie wegen Falschaussage, Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses, Nötigung von Zeugen und Freiheitsberaubung. Der darauffolgenden Prüfung vor dem Oberlandesgericht hielt das allerdings nicht stand: Stattgegeben wurde im April nur dem Anklagepunkt der Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Bartolomé Cursach ist unterdessen bereits angeordnet worden. Ein Termin steht aber noch nicht fest - unter anderem, weil der Fall etlichen Richtern, die sich bereits für befangen erklärten, offenbar zu heiß ist. /ck

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