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20 Jahre Mord an Stefanie Rüggeberg auf Mallorca: Entscheidender Tipp kam aus Werkstatt in Solingen

Vor 20 Jahren wurde ein 15-jähriges Mädchen ermordet. Ein Ermittler erinnert sich

20 Jahre Mord an Stefanie Rüggeberg auf Mallorca: Entscheidender Tipp kam aus Werkstatt in Solingen

Akribische Ermittlungen, der Forscherdrang eines Rechtsmediziners und etwas Glück halfen dabei, die Tötung einer 15-jährigen Schülerin auf Mallorca aufzuklären und den Täter hinter Gitter zu bringen. Erster Kriminalhauptkommissar Edward Schweda (61) erinnert sich an den „Mallorca-Mord“. Mit den ersten Ermittlungen im Jahr 2002 hatte die Wuppertaler Polizei aber nichts zu tun.

Die 15-jährige Stefanie Rüggeberg stammte aus Lüdenscheid, war erst wenige Wochen vor dem Mord zu ihrer Mutter auf die Insel gezogen, die dort ein neues Leben mit einem neuen Lebensgefährten begonnen hatte. Die Mutter meldete das Mädchen am 1. August 2002 als vermisst, große Suchaktionen führten die spanischen Polizisten nach Wochen am 20. September zu der Leiche auf einer Finca an der Straße zwischen Arenal und Llucmajor. Der Körper war schon verwest, klar erkennbar war nur, dass das Mädchen nur noch Unterwäsche trug. Knochenverletzungen gab es keine. Mögliche weitere Verletzungen waren nicht mehr feststellbar.

Merkwürdiger Kunde

Und weil nach dem Auffinden der Leiche der Untermieter (38) aus dem Haus der Mutter verschwand, geriet dieser nun in Verdacht. Immerhin hatte das Mädchen ein Zimmer neben seiner Wohnung bezogen, weil es Stress mit seinem Stiefvater hatte.

Weil der Untermieter aus Wuppertal stammte, wurden Schweda und seine Kollegen involviert. Ihnen half der Zufall. Denn eine Werkstatt in Solingen hatte einen merkwürdigen Kunden angezeigt. Der hatte einen Transporter mit einer Liegefläche ausstatten wollen, zudem sollten die Scheiben verdunkelt werden. Im Handschuhfach fanden die Mitarbeiter aber Papiere, die den Wagen als Mietwagen auswiesen. Die Polizei entdeckte in dem Auto zudem eine verdächtige Tasche. „Wir haben sie Vergewaltigungstasche genannt“, sagt Schweda. Sie enthielt Chloroform, Wattebäusche, Kabelbinder, einen Penisring, Viagra, Schlafmittel und eine PTB-Waffe. Zusammen mit den Umbauplänen war das hochverdächtig.

Zweites Opfer entkam nur knapp

Der Kunde war der in Spanien gesuchte Untermieter. Und in Deutschland wurde er gesucht, weil er von einem Haftausgang nicht zurückgekehrt war. Das genügte, um den Mann wieder in Haft zu nehmen. Denn für eine Mordanklage hatten die Beamten nicht genug in der Hand. Nachdem in dem Transporter noch eine Damenhandtasche gefunden wurde, fürchteten die Beamten das Schlimmste. Ein Anruf bei der Berliner Polizei konnte sie beruhigen. Die Besitzerin der Tasche lebte, war aber wohl nur knapp entkommen. Der Mann hatte sich ihr freundschaftliches Vertrauen erschlichen, sie mit auf eine Autofahrt genommen und wollte sie auf einem Parkplatz überwältigen. Zum Glück bog im richtigen Moment ein Lkw auf den Parkplatz ein, die junge Frau konnte fliehen.

Nach und nach fanden die Wuppertaler Ermittler heraus, dass der Verdächtige mehrere Betrugstaten auf dem Kerbholz hatte, stets in Hotels übernachtete und dann die Rechnung nicht bezahlte. Er war nun zudem hochverdächtig, die 15-Jährige auf Mallorca getötet zu haben. Dafür den Beweis zu führen, war aber schwierig. Die Ermittler setzten auf das Thema Chloroform. Nachdem sie die Flasche in dem Transporter gefunden hatten, vermuteten sie, dass auch die 15-Jährige damit betäubt worden war. Auf Chloroform war ihre Leiche nicht untersucht worden. „Dieses Gas im Körper nachzuweisen, ist besonders schwierig. Der Rechtsmediziner Professor Thomas Daldrup aus Düsseldorf hat dann eine Methode entwickelt, den Nachweis trotzdem zu führen. Aber das hat Monate gedauert“, berichtet Edward Schweda.

Verdeckter Ermittler half

Den Ermittlern lief die Zeit davon. Bald war die verbleibende Haftzeit um. Bisher hatten die Indizien nicht für einen Haftbefehl wegen der Tötung der 15-Jährigen gereicht. Also setzten sie einen verdeckten Ermittler ein, der ihn bei einem Ausgang in einer Wohnung zu einem Teilgeständnis bewegen konnte, das mitgehört wurde. Das Mädchen hatte Chloroform eingeatmet. „Er gab zu, das Mädchen auf dem Gewissen zu haben. Aber er stellte es als Unfall dar“, so Schweda. Sie seien in Streit geraten, er habe ihr eine Ohrfeige gegeben, sie sei gegen die Türpfosten geknallt und tot zusammengesackt.

Deshalb habe er die Leiche am nächsten Morgen verschwinden lassen. Die Ermittler waren erleichtert: „Das war für uns ein Riesenschritt“, so Schweda. Es reichte für einen Haftbefehl. Bald darauf bewiesen die gerichtsmedizinischen Untersuchungen auch, dass die 15-Jährige auf Mallorca vor ihrem Tod Chloroform eingeatmet hatte und zwar so viel, dass sie mindestens bewusstlos wurde oder auch daran starb.

Zu neuneinhalb Jahren Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte das Wuppertaler Landgericht den Mann, ging davon aus, dass er sie mit Chloroform getötet hatte. Er ging in Revision und der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Der verdeckte Ermittler habe ihn zu sehr bedrängt, das Geständnis dürfe nicht verwertet werden. „Da standen wir da und mussten von vorn beginnen“, sagt Schweda.

Chloroform in den Organen

Der folgende Prozess beruhte dann allein auf den Indizien. Die Ermittler sicherten sich in Sachen Chloroform zusätzlich ab. Sie fürchteten das Argument, die Leiche sei während der Zeit in der Gerichtsmedizin mit Chloroform kontaminiert worden. „Professor Daldrup hat alle Putzmittel in der Gerichtsmedizin in Palma überprüft, keines enthielt Chloroform“, berichtet Schweda.

Aber die inneren Organe des Mädchens waren in der Gerichtsmedizin Barcelona untersucht worden. Dort fand sich tatsächlich auch Chloroform. Doch den Ermittlern half ein weiteres Mal der Zufall. Denn die inneren Organe waren in zwei verschiedenen Gefäßen aufbewahrt worden. Eines davon war an diesem Ort nie geöffnet worden. Und auch in diesem fand sich Chloroform. Die Indizien reichten im zweiten Prozess für eine erneute Verurteilung: Der Angeklagte wurde im Februar 2008, sechs Jahre nach der Tat, wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die hat er inzwischen abgesessen.

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