Deutscher auf Mallorca totgefahren – Haftstrafe für Unfallfahrer ausgesetzt
Der Unfall hatte sich im August 2017 auf der Landstraße zwischen Alcúdia und Sa Pobla ereignet. Drei Personen starben, fünf wurden verletzt
Marcos Ollés
Ein Lastwagenfahrer ist am Dienstag (13.6.) auf Mallorca zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte am 22. August 2017 einen Unfall auf der Landstraße MA-13 zwischen Alcúdia und Sa Pobla verursacht. Dabei kamen drei Personen ums Leben, darunter ein 56-jähriger Deutscher. Fünf weitere Personen wurden verletzt, mehrere davon schwer.
Unaufmerksamkeit am Steuer
Der Unfall ereignete sich gegen zehn Uhr morgens. Der Fahrer des Lasters, der mit Zement beladen war, fuhr unaufmerksam, geriet auf die Gegenfahrbahn und prallte gegen drei Autos. In einem der Autos wurden eine 27-jährige Spanierin und ein 40-jähriger Kolumbianer getötet. Der Deutsche, der mit seiner Familie in einem weiteren Wagen unterwegs war, konnte ebenfalls nicht mehr gerettet werden. Seine Frau auf dem Beifahrersitz wurde schwer verletzt, ebenso die 10-jährige Tochter auf dem Rücksitz. Die Jugendliche leidet noch heute unter den Folgen des Unfalls.
Einsatzkräfte der Feuerwehr mussten eingeschlossene Insassen mit schwerem Gerät befreien. Die Straße wurde in beiden Fahrtrichtungen für rund drei Stunden gesperrt. Ein Alkohol- und Drogentest bei dem Fahrer verlief negativ.
Fahrer erklärt sich schuldig
Der Fahrer erklärte sich vor Gericht schuldig. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis gefordert. Zudem sollte dem Mann der Führerschein für diesen Zeitraum entzogen werden. Sechs Jahre lang sollte er nach Willen der Anklage nicht mehr als Fahrer arbeiten dürfen.
Vor Gericht erreichte die Verteidigung einen Vergleich mit den Anklägern. Dieser beinhaltet eine zweijährige Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Allerdings verliert der Unfallverursacher zwei Jahre lang seine Fahrerlaubnis und darf im selben Zeitraum auch nicht als Fahrer arbeiten. Ein wesentlicher Faktor für das verminderte Strafmaß war die lange Dauer bis zum Prozessbeginn. Die zuständige Richterin erklärte den Vergleich für rechtskräftig.
Die Familien der Todesopfer sowie die Verletzten wurden bereits durch Versicherungszahlungen entschädigt. /pss
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