Nur zum Urlaub nach Spanien: Altkönig Juan Carlos will lieber in Abu Dhabi bleiben
Der Ex-Monarch will weiter in Abu Dhabi leben, aber häufig in die Heimat kommen, um Familienmitglieder und Freunde zu sehen

Spaniens Altkönig Juan Carlos in einer Aufnahme von 2018 / Francisco Flores Seguel/Agencia Uno/dpa
dpa
Der spanische König Felipe VI. hat die Absicht seines im Exil in Abu Dhabi lebenden Vaters, Altkönig Juan Carlos, akzeptiert, Spanien zu besuchen. Das teilte das Königshaus in Madrid am Montagabend mit. Erst vergangenen Mittwoch hatte die spanische Generalstaatsanwaltschaft alle strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit finanziellem Fehlverhalten des früheren Staatsoberhaupts eingestellt. Das Königshaus veröffentlichte ein Schreiben des 84-Jährigen an seinen Sohn, in dem Juan Carlos betont, er wolle zunächst weiter in Abu Dhabi wohnen, seine Heimat aber "häufig" besuchen, um Familienmitglieder und Freunde zu sehen.
Juan Carlos äußert in dem Schreiben zwar Bedauern über einige "frühere Ereignisse" in seinem "Privatleben", reklamiert für sich aber auch "legitimen Stolz" auf seinen Beitrag zum demokratischen Zusammenleben Spaniens. Im Anschluss an das auf der Internetseite des Königshauses veröffentlichte Schreiben heißt es knapp: "Seine Majestät der König (Felipe VI.) respektiert und versteht den Willen Seiner Majestät des Königs Don Juan Carlos, der in seinem Brief zum Ausdruck kommt."
Spanien im August 2020 heimlich verlassen
Juan Carlos, der von 1975 bis 2014 Staatsoberhaupt Spaniens war, hatte seine Heimat im August 2020 heimlich verlassen, um - wie es in einem später veröffentlichten Brief hieß - die Arbeit Felipes vor dem Hintergrund der Vorwürfe zu "erleichtern". Eine Rückkehr nach Spanien, wenn auch nur zu Kurzbesuchen, ist für das Königshaus heikel.
Denn die Begründung der Justiz für die Einstellung der Ermittlungen war "verheerend", wie die Journalistin und Kennerin des Königshauses Pilar Eyre schrieb. Die Justiz hatte von "Unregelmäßigkeiten" im Finanzgebaren des Ex-Königs gesprochen. Diese seien wegen Verjährung oder der juristischen Unantastbarkeit des früheren Monarchen bis zu seiner Abdankung 2014 sowie wegen Steuernachzahlungen nicht zur Anklage gebracht worden.
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