Vermieter von Ferienwohnungen auf Mallorca, die ihre Unterkunft nicht offiziell angemeldet haben, müssen sich auf Schwierigkeiten einstellen. So klammert das neue spanische Mietgesetz (LAU), dessen Text in Kürze im Gesetzesblatt veröffentlicht werden soll, den Bereich der Ferienvermietung aus und überlässt die Regelung den Regionen. Im Fall der Balearen kommt damit allein das im vergangenen Jahr beschlossene neue Tourismusrahmengesetz zur Anwendung, das strikte Auflagen und hohe Geldbußen bei Verstößen vorsieht.

Die Hoteliers auf Mallorca kritisieren seit Jahren den "unlauteren Wettbewerb", Besitzer von Ferienwohnungen dagegen beklagen bürokratische Hürden und unklare gesetzliche Regelungen. Nach Zahlen der staatlichen Tourismusstudie Frontur steigen knapp 25 Prozent der Balearen-Urlauber nicht in Hotels und vergleichbaren Unterkünften ab.

Die Ferienvermietung ohne offizielle Anmeldung stehe nun vor dem Aus, heißt es beim Verband Aptur, in dem Besitzer und Verwalter von Ferienwohnungen zusammengeschlossen sind.

Durch das neue Madrider Gesetz würden Schlupflöcher geschlossen, heißt es bei der balearischen Landesregierung, die illegale Ferienvermietung könne nun leichter verfolgt werden. An der Gesetzeslage ändere sich aber im Prinzip nichts. Derzeit seien rund 1.100 Ferienwohnungen auf den Balearen zugelassen, bzw. die Anträge dafür in Bearbeitung. Im vergangenen Jahr habe man rund 1.000 Verfahren gegen Immobilienbesitzer wegen illegaler Vermietung eröffnet. Auch die balearische Steuerbehörde kündigte an, Kontrollen zu verschärfen.