Auf Mallorca Aufträge aus der Heimat annehmen: So klappt die Steuerfreistellung in Deutschland

Wer auf der Insel gemeldet ist und Einkünfte in Deutschland erzielt, lässt sich von der Steuer freistellen. ganz ohne ist das nicht

Wenn Mia Julia in Deutschland singt, muss sie, sofern auf der Insel gemeldet, hier Steuern zahlen.  | F.: DPA

Wenn Mia Julia in Deutschland singt, muss sie, sofern auf der Insel gemeldet, hier Steuern zahlen.  | F.: DPA / Ralf Petzold

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Wer auf Mallorca lebt, ist mit seinem Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig. Bei Deutschen, die in der Heimat noch Aufträgen nachgehen, kann es sein, dass automatisch vom Auftraggeber die Abzugsteuer einbehalten wird. Um das zu umgehen und das Geld rechtmäßig in Spanien zu versteuern, ist eine Steuerfreistellung in Deutschland nötig. Die sogenannte Entlastung vom deutschen Steuerabzug gemäß § 50c EStG lässt sich neuerdings nur noch online beantragen. Das soll wahrscheinlich den Papierstau auflösen. Derzeit braucht das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mehr als ein Jahr für die Bearbeitung eines Antrags. Auch das Online-Prozedere ist aber nicht gerade einfach und dauert mehrere Wochen.

Was ist die Abzugsteuer?

Sie kommt zum Tragen, bei „Einkünften, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (z. B. Antrittsgelder, Honorare, Preisgelder, Vergütungen für die Teilnahme an Talkshows) sowie deren inländische Verwertung erzielt werden“, heißt es auf der BZSt-Website. Zudem bei „Überlassung von im Inland verwerteten Rechten, z. B. Lizenzen und Urheberrechte (Filmrechte, Musikrechte, Patentrechte etc.), aber auch von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten“ und zuletzt bei „Einkünften aus Aufsichtsratstätigkeiten bei inländischen Gesellschaften“.

Ein Beispiel sind die Ballermann-Sänger, wenn sie auf Mallorca gemeldet sind und in Deutschland Konzerte geben. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Aufsichtsräte zahlen 30 Prozent plus Soli. Der Arbeitgeber muss am Tag der Auszahlung des Lohns die Steuer einbehalten und drei Monate später ans Amt abführen. Stichtag dafür ist der zehnte Tag des folgenden Monats. Sprich kommt das Geld am 22. Februar, ist die Steuer bis zum 10. Juni fällig.

Steuerbefreiung beantragen: Steuernummer und Geheimnis

Zur Freistellung muss man sich zunächst in einem Online-Portal registrieren. Dafür sind eine gesonderte Steuernummer (nicht die gewöhnliche für die Einkommenssteuer) und ein sogenanntes Geheimnis (ein weiterer Code) nötig. Beides muss separat beantragt werden. Los geht es unter bzst.de. Nach Klicks auf „Privatpersonen“ und „Abzugsteuer“ gibt es unten auf der Seite einen Antrag für die BZSt-Steuernummer. Der muss ausgefüllt, ausgedruckt und per Post ans Amt nach Bonn geschickt werden. Per E-Mail geht das nur, wenn man im Besitz der sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur ist, was bei Privatpersonen in der Regel nicht der Fall ist. Direkt mit in den Umschlag kann der „Antrag auf (Neu)-Zulassung/ Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Anmeldungen zur Abzugsteuer“, der sich weiter unten auf der Website befindet. Bei Steuernummer muss "neu" eingetragen werden. Wenn nach vier Wochen keine Antwort kommt, solle man bei der Behörde nachfragen. Die Steuernummer kommt per Post, das Geheimnis per E-Mail.

Registrierung im Portal

Nun kann die Anmeldung im Online- Finanzamt unter elster.de/bportal erfolgen. BZSt-Steuernummer und Geheimnis müssen in die Maske eingegeben, ein Nutzername und ein Passwort in Form einer Sicherheitsfrage (z. B. Name des Haustiers) ausgewählt werden.

Wenn alles abgeschickt wurde, heißt es erneut warten. Diesmal auf eine Aktivierungs-ID (per E-Mail) und einen Aktivierungs-Code (per Post). Es gilt erneut die Vier-Wochen-Regel.

Sind beide Nummern da, klappt endlich der Login im Portal. Nun gilt es, eine Zertifikatsdatei herunterzuladen. Damit ist die Registrierung abgeschlossen.

Antrag ausfüllen

Nun kann im Portal der eigentliche Antrag gestellt werden. Das geht bequem am Rechner ohne Unterschriften oder Briefmarken. Das ist praktisch, denn die Freistellung ist nur drei Jahre lang gültig (während der langen Wartezeit bereits gezahlte Steuern werden zurückerstattet).

Da das ganze Online-Prozedere noch neu ist, kann es sein, dass es in den kommenden Wochen erneute Änderungen gibt, um die Registrierung im Portal zu erleichtern. So sind bereits manche Links, die vor zwei Wochen noch zu den Anträgen führten, nicht mehr gültig. Die Behörde ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr per Telefon unter +49-228-40 61 200 zu erreichen. Beim MZ-Versuch waren die Mitarbeiterinnen jedoch mit einfachen Fragen zur Registrierung überfordert. Besser ist es, eine E-Mail an abzugsteuer@bzst.bund.de zu schreiben.

Die in Deutschland letztlich nicht gezahlten Steuern müssen dann beim Finanzamt auf der Insel entrichtet werden. Ein Steuerberater oder das Amt selbst hilft bei der Einkommensteuererklärung.

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