Das balearische Oberlandesgericht hat die Vorgaben zur Katalanisch-Förderung in den Schulen auf Mallorca gekippt. Die Eltern müssten das Recht haben, die Unterrichtssprache ihrer Kinder in den ersten Schuljahren wählen zu können, heißt es in dem Urteil mit Verweis auf das balearische Sprachengesetz von 1986. Geklagt hatte vor drei Jahren eine Mutter, nachdem die Schule auf ihre Kritik nicht reagiert hatte.

Das balearische Sprachengesetz sieht vor, dass mindestens die Hälfte des Unterrichts an öffentlichen Schulen auf Katalanisch gegeben werden muss. In der Praxis ist der Anteil jedoch zum Teil auf über 90 Prozent gestiegen. Besonders unter dem Mitte-Links-Bündnis, das bis zum Frühjahr auf den Balearen regiert hatte, war die Katalanisch-Förderung verstärkt worden. In dem Urteil heißt es nun, dass Katalanisch nicht allein als Unterrichtssprache verwendet werden dürfe, da dies dem Prinzip der Gleichwertigkeit beider Sprachen widerspreche.