Fast zwei Jahre öffentliche Debatte, ein gutes Jahr Verhandlungen, eine riesige Erwartungshaltung - und am Ende machte die Protestpartei Podemos ihrem Namen alle Ehre und der balearischen Linksregierung einen Strich durch die Rechnung bei der Neuregulierung der Ferienvermietung. Die Linkspartei, auf deren Stimmen das Linksbündnis für eine eigene Mehrheit im Balearen-Parlament angewiesen ist, stimmte am Dienstag (18.7.) gegen einen zentralen Punkt des Gesetzesprojektes. So bleiben Apartments auch in Zukunft weitgehend außen vor beim boomenden Geschäft mit den Ferienwohnungen. Vor allem aber bleibt einiges an Interpretationsspielraum, was denn nun wirklich erlaubt ist und was nicht.

Besitzer von Apartments, die gesetzeskonform vermieten wollen, müssen sich aber ohnehin noch gedulden. Das Tourismusministerium will in den kommenden Monaten zunächst keine neuen Ferienwohnungen genehmigen, wie der balearische Tourismusminister und Vizepräsident Biel Barceló am Dienstag (18.6.) im Parlament ankündigte. Zunächst soll Inselräten und Gemeinden eine Frist von bis zu einem Jahr eingeräumt werden, um zu entscheiden, in welchen Zonen überhaupt Wohnungen an Urlauber vermietet werden dürfen. Erst dann würden wieder neue Lizenzen ausgestellt. Zunächst war eine maximale Frist von acht Monaten vorgesehen.

Verunglücktes Prestigeprojekt

Die Neuregulierung der Ferienvermietung ist neben der Einführung der Touristensteuer mit das wichtigste Projekt von Tourismusminister Barceló in dieser Legislaturperiode. Während die Urlauber-Abgabe im vergangenen Jahr reibungslos eingeführt worden war und jetzt sogar über eine Erhöhung debattiert wird, steckt in der Ferienvermietung der Wurm. Einerseits wollte die Linksregierung der rechtlichen Grauzone, in der bislang Apartments bei Airbnb und Co. vermietet werden, mit einer zaghaften Legalisierung ein Ende bereiten. Andererseits brachte der Boom um das Vermietungsgeschäft und die zunehmende Wohnungsnot den Linkspakt in Zugzwang, und es wurden immer neue Restriktionen in den Gesetzesentwurf aufgenommen - gerade auch auf Druck von Podemos.

Die Linkspartei hatte auf ihrer Forderung beharrt, in der Altstadt von Palma und in Ibiza-Stadt den „Wohnungsnotstand" auszurufen und die Ferienvermietung komplett zu verbieten. Sozialisten und Més sehen das zwar in der Sache im Prinzip genauso, wollten diese Entscheidung aber den Gemeinden überlassen, so wie im Gesetz vorgesehen - zumal Palmas Bürgermeister Antoni Noguera ohnehin mit der Ankündigung eines generellen Verbots in der Innenstadt vorgeprescht war. Die Linksregierung befürchtete darüber hinaus, dass die Einmischung in kommunale Zuständigkeiten das Gesetz unnötig juristisch angreifbar gemacht hätte.

Podemos hatte zwar auch in der Vergangenheit hoch gepokert, doch diesmal machte die Partei ihre Drohung war und blockierte in der Einzelabstimmung die Einführung von Absatz sechs, der Apartments prinzipiell zur Vermietung freigibt, und sorgte somit dafür, dass Artikel 49 des Tourismusrahmengesetzes aus der Zeit der konservativen Vorgängerregierung bestehen bleibt. In diesem werden nur Einfamilien- und Reihenhäuser sowie Einliegerwohnungen als Ferienunterkünfte definiert. Der Paragraf wirkt wie eine Art Fremdköper im neuen Gesetz, er steht im Gegensatz zu vielen anderen Paragrafen und dürfte die Juristen der Landesregierung eine Weile auf Trab halten.

Apartments sind also im Prinzip vorerst weiterhin von der touristischen Vermarktung ausgeschlossen. Allerdings könnte, sobald die Zonenregelung in spätestens einem Jahr abgeschlossen ist, zumindest eine kleine Gruppe von Apartmentbesitzern legal vermieten. Das neue Regelwerk sieht vor, dass Eigentümer ihre ansonsten selbst genutzte Wohnung maximal 60 Tage im Jahr Urlaubern überlassen dürfen. Der Tourismusminister verweist zudem darauf, dass das Gesetz noch durch die Regelungen der Gemeinden weiterentwickelt werde - die touristische Vermietung von Apartments sei in der jetzigen Version des Gesetzes nicht vorgesehen, werde aber auch nicht explizit ausgeschlossen.

Jede Menge Restriktionen

Ansonsten müssen sich Vermieter auf jede Menge neue Restriktionen und saftige Geldbußen im Fall von Verstößen einstellen - diese gelten theoretisch sofort, im Gegensatz zum Lizenz-Moratorium. Das neue Gesetz sieht vor, dass Vermieter eine Registrierungsnummer benötigen, um ihre Wohnung auf Portalen wie Airbnb zu platzieren - und diese gibt es nur je nach Verfügbarkeit von Gästebetten (Kasten). Der Spekulation vorbeugen soll außerdem die Vorgabe, dass maximal drei Wohnungen pro Besitzer touristisch vermarktet werden dürfen. Des Weiteren ist vorgeschrieben, dass eine Immobilie mindestens fünf Jahre alt sein muss, bevor Urlauber darin übernachten dürfen.

Zum Teil verschärft wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch die Regelung zur Vermietung in Wohnanlagen - hier müssen alle Nachbarn der Vermietung an Urlauber zustimmen. Im Fall von Apartments in Mehrfamilienhäusern dagegen reicht dafür die Mehrheit der Haushalte. Ferienwohnungen müssen außerdem zukünftig über individuelle Strom-, Wasser- und Gaszähler verfügen.

Für die Inspektoren soll es zudem einfacher werden, gegen Verstöße vorzugehen. Eine wichtige Erleichterung dürfte neben der Vorschrift zur Angabe der Registrierungsnummer vor allem die Regelung sein, dass jede Vermietung von weniger als einem Monat automatisch als touristisch gilt und somit nicht unter das spanische Gesetz zur Langzeitvermietung (LAU) fällt. Auch Definitionen von Vertriebskanälen oder unlauterem Wettbewerb sollen mehr Klarheit schaffen.

Drakonische Strafen

Die angedrohten Strafen wurden im Zuge der Verhandlungen der vergangenen Wochen zwischen Sozialisten, Més und Podemos noch einmal deutlich in die Höhe geschraubt. So müssen sich Vermieter, die nicht die vorgeschriebene Haftungserklärung im Tourismusministerium abgeben, auf Geldbußen zwischen 20.000 und 40.000 Euro einstellen. Und den Vermittlungsportalen wie Airbnb werden sogar Strafen in Höhe von 40.000 bis 400.000 Euro angedroht, falls sie Angebote für Ferienhäuser oder -wohnungen ohne die ­vorgeschriebene Registrierungsnummer veröffentlichen.

Auch wenn die Inspektoren des Tourismusministeriums, deren Zahl auf den Balearen von derzeit 15 im kommenden Jahr erhöht werden soll, theoretisch ab der Veröffentlichung des Regelwerks im Gesetzesblatt (BOIB) diese Strafen verhängen können, gibt es in der Praxis ein neues Problem: Da der Paragraf mit der Definition der Apartments als Ferienunterkünfte herausgefallen ist, müssen die Juristen noch klären, ob die Geldbußen überhaupt auf sie angewandt werden können.

Reaktionen

Während die Linksregierung trotz der Podemos-Rebellion von einem ausgewogenen Gesetz spricht, das den Markt vor Spekulation schützen soll, fiel die Kritik bei Opposition und Hoteliers scharf aus. Das Linksbündnis überreguliere einen ohnehin reglementierten Markt, ohne das eigentliche Problem anzugehen, kritisiert der Hoteliersverband - es habe bislang nicht an Vorschriften, sondern an Inspektoren und politischem Willen gefehlt.

Die oppositionelle PP spricht von zunehmender Rechtsunsicherheit. „Das Gesetz schafft Probleme, wo es keine gab, und ist praktisch nicht anwendbar", kritisiert Fraktions­sprecherin Marga Prohens. Falls man 2019 wieder an die Regierung komme, werde man es kippen. Die Zentrumsparteien Ciudadanos und El Pi kritisierten, dass das Gesetz einseitig Verbote und Restriktionen in den Vordergrund stelle.

Miquel Ángel Miralles, Vorsitzender des Branchenverbands der Besitzer von Ferienapartments (Aptur), forderte den Rücktritt des Tourismusministers. Kritisierte er in einer ersten Pressemitteilung zunächst ein „Verbot" der Ferienapartments und eine Benachteiligung des einfachen Mannes, der keine Finca besitze, mahnte er in einer zweiten Mitteilung an, dass die Landesregierung doch bitte erklären solle, was nun erlaubt sei und was nicht. Man behalte sich einen Gang vor Gericht vor.

Hinter den Kulissen hadern auch viele Linkspolitiker mit dem neuen Gesetz - und schimpfen auf Podemos, deren Generelsekretär vor Kurzem noch eine Regierungsbeteiligung gefordert hatte. „Wir sind hier nicht bei einer Demo", wetterte Més-Politiker Pep Castells gegen die Protestpartei. „Ihre Vorschläge taugen für Schlagzeilen, lassen sich aber nicht anwenden. So etwas nennt man Populismus."

Info-Veranstaltung von European Accounting zum Thema: Freitag 28.7., 13.30 Uhr im MZ-Club (C/. Puerto Rico, 14, Palma).