Hilfe im Alter auf Mallorca: nächste Runde im Pflegestreit
Im Kampf um Pflegesachleistungen aus Deutschland fällt auch die Entscheidung in zweiter Instanz negativ aus. Jetzt ziehen die Spanien-Rentner vor das Bundessozialgericht

In einer Pflegeeinrichtung auf Mallorca. / Foto: Bendgens
Dass es nicht leicht werden würde, Pflegesachleistungen für Spanien-Deutsche zu erkämpfen, war Klaus Bufe klar. Deswegen nimmt der Sprecher des Seniorennetzwerks Costa Blanca (SNWCB) das neueste Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Potsdam sportlich. „Unser jahrelanger Kampf darf jetzt nicht enden", schreibt Bufe in einem Brief an die Unterstützer der Initiative über das negative Urteil in zweiter Instanz. „Das sind wir schon unserem leider inzwischen verstorbenen Kläger Lothar Sawall schuldig." Die kommende Marschroute steht fest: Es geht weiter im Instanzenweg - als Nächstes ist das Bundessozialgericht an der Reihe -, und gleichzeitig soll im Vorfeld der Europawahlen im Mai 2019 auch der politische Druck wieder verstärkt werden. Nach wie vor warte man auf eine Entscheidung über eine Petition, die man im Februar 2017 im Bundestag eingereicht habe, so Bufe.
Worum geht es bei der vor fünf Jahren gestarteten Initiative? Deutsche Rentner auf Mallorca wie in ganz Spanien haben nur Anrecht auf die geringeren Geldleistungen der deutschen Pflegeversicherung - ein Unterschied von bis zu 850 Euro im Monat. Sachleistungen dagegen sind im EU-Ausland ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 eine Beschwerde abgewiesen und die Spanien-Rentner auf den Instanzenweg verwiesen.
Während das Netzwerk mit den Prinzipien der Freizügigkeit und der Gleichbehandlung argumentiert, entschieden die Richter auch in zweiter Instanz, dass die Unterscheidung nach dem Aufenthalt des Pflegebedürftigen „nicht sachwidrig" sei und die Qualitätssicherung für Sachleistungsansprüche im Ausland einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde. Bufe dagegen verweist darauf, dass auch jetzt schon für das Pflegegeld Patienten im Ausland begutachtet werden und Rentner im Pensionärstarif PVB durchaus Sachleistungen im Ausland erstattet bekommen.
Der Instanzenweg ist nicht nur langwierig, sondern auch teuer - das Seniorennetzwerk bittet deswegen um weitere Spenden (Kontonummer unter snwcb.org). Argumente hat Bufe genügend parat, es fehle an Unterstützern und Druck auf die Politik im „Konflikt zwischen Recht und Gerechtigkeit".
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