Motorrad-Weltmeister Jorge Lorenzo und die 183-Tage-Regel: Gericht erkennt Wohnsitz in der Schweiz an

Die spanische Steuerbehörde argumentierte, der Rennfahrer habe seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien

Jorge Lorenzo kommt erneut um eine Nachzahlung herum.

Jorge Lorenzo kommt erneut um eine Nachzahlung herum. / Instagram

E. G./ Agencias

Sieg vor Gericht für den fünffachen Motorrad-Weltmeister Jorge Lorenzo aus Palma de Mallorca: Richter in Katalonien haben zugunsten des Rennfahrers Jorge Lorenzo entschieden, von dem die Steuerbehörde mehr als 11 Millionen Euro für die Einkommensteuer (IRPF) des Jahres 2016 gefordert hatte. In einem der Online-Zeitung El Confidencial vorliegenden Beschluss des Gerichts heißt es, dass die Inspektoren "nicht bewiesen haben, dass der Pilot seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hatte", und erkannte die Argumentation der Verteidigung an, die den Wohnsitz in der Schweiz verortete.

Dieses Urteil knüpft an einen ähnlichen Richterspruch aus dem Jahr 2021 an, als ein anderes Gericht ebenfalls zugunsten von Lorenzo entschieden hatte. Damals forderte der Fiskus mehr als 35 Millionen Euro für die Einkommenssteuer 2013, 2014 und 2015. Bei dieser Gelegenheit argumentierten die Prüfer der Steuerbehörde ebenfalls dahingehend, dass Lorenzo 2016 seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hatte. Sie versuchten zu beweisen, dass sich der Rennfahrer mehr als 183 Tage auf spanischem Staatsgebiet aufhielt, was ihnen letztlich nicht gelang.

Vier Rennen in Spanien

Die Steuerbehörde argumentierte damals, dass Lorenzo keine Einkünfte in der Schweiz, aber sehr wohl Einkünfte in Spanien durch mehrere MotoGP-Rennen hatte, die auf spanischen Staatsgebiet stattfanden. Der Vorwurf lautete: "Es ist festzustellen, dass von den 18 Rennen, aus denen sich die Meisterschaft zusammensetzt, vier in Spanien und keines in der Schweiz stattfinden" und dass "fast ein Fünftel der jährlichen Einnahmen des japanischen Teams, dem der Steuerzahler angehört, Spanien zugerechnet wird".

Lorenzo verteidigte sich: "Das ist etwas, das weder von den Fahrern noch von den Teams abhängt, und der Kalender wird vom Organisator der Weltmeisterschaft, der Dorna, vorgegeben". Das Gericht akzeptierte diese Argumentation und bezeichnete die Anschuldigungen der Steuerbehörde als "widersprüchlich". 

Der Fall Shakira

Der Fall Lorenzo erinnert stark an den Steuerprozess der kolumbianischen Sängerin Shakira, die derzeit in Barcelona wegen der 183-Tage-Regel vor Gericht steht. Der 45-Jährigen drohen acht Jahre Haft und eine Geldstrafe von 23,8 Millionen Euro. Das sind zumindest die Forderungen der Staatsanwaltschaft. Shakira soll in den Jahren 2012 bis 2014 nicht im Steuerparadies auf den Bahamas, sondern an mindestens 183 Tagen im Jahr in Spanien gelebt haben. Damit wäre sie hier auch steuerpflichtig gewesen.

Und auch weltberühmte Fußballer haben schon ihre Bekanntschaft mit der spanischen Steuerbehörde gemacht: So musste Lionel Messi zwölf Millionen Euro Steuern nachzahlen und konnte eine Haftstrafe nur durch Zahlung einer Viertelmillion Euro abwenden. Cristiano Ronaldo musste 2018 insgesamt 18,8 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. /jk

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