Die Verbraucherschutzbehörde auf Mallorca hat gegen die Discounter Aldi, Lidl und Dia ein Bußgeldverfahren wegen irreführender Kennzeichnung eingeleitet. Die Supermarktketten hatten den zum Dreikönigstag in Spanien beliebten Neujahrskranz "Roscón de Reyes" con nata - also mit Sahne - beworben, obwohl das Produkt keine richtige Sahne enthielt, sondern nur mit Sahnegeschmack versetzte pflanzliche Fette. Der Verbraucherschutzverband FACUA hatte die täuschende Etikettierung angezeigt.

Nach Informationen der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" haben die Supermarktketten den Fehler eingeräumt und die irreführende Beschriftung umgehend korrigiert. Die Behörde hat dennoch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dank ihrer prompten Reaktion könnten Aldi, Lidl und Dia aber um eine Geldstrafe herumkommen. In anderen Supermarkt-Ketten, in denen ebenfalls Inspektionen vorgenommen wurden, war mit der Kennzeichnung der Sahnekränze offenbar alles in Butter.

Rundes Gebäck mit Überraschung

Der Roscón de Reyes" ist ein rundes, trockenes Gebäck mit einem Loch in der Mitte. Es wird mit kandierten Früchten dekoriert und mit Sahne, aber auch Schokoladencreme oder Kürbismarmelade gefüllt. Es ist üblich, in dem Gebäck eine Bohne und kleine Figuren der Heiligen Drei Könige einzubacken. Derjenige, der die Bohne bekommt, muss den Roscón des kommenden Jahres bezahlen. Wer hingegen die Figur ergattert, wird beschenkt - und sei es nur mit einer Pappkrone. Diesen Brauch zum Dreikönigstag gibt es, in Abwandlungen, in ganz Spanien, aber auch in Teilen Lateinamerikas. /pss