Das balearische Umweltministerium hat im ersten Halbjahr 2018 Strafgelder in Höhe von 346.303 Euro verhängt. Das ist die Summe aus den 62 abgewickelten Bußgeldverfahren. Die häufigsten Gründe für diese Sanktionen waren die nicht genehmigte Müllentsorgung, Mängel bei der Abwicklung sowie das nicht gestattete Verbrennen von Müll.

Seit 2016 gab es insgesamt 239 Bußgeldverfahren, die gut eine Million Euro in den öffentlichen Haushalt spülten. Die Zahl der Verfahren stieg von 69 im Jahr 2016 auf 108 im folgenden Jahr.

Die auferlegten Sanktionen bewegen sich zwischen 300 und 150.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes. Der Mindestbetrag wird fällig, wenn Müll unerlaubt verbrannt wird. Sanktionen in Höhe von 20.000 Euro sind für die Abfallentsorgung ohne Genehmigung gedacht, 150.000 Euro für noch schwerere Verstöße.

Die Verstöße der vergangenen Jahre hatten unter anderem zur Folge, dass zwei Entsorgungsbetriebe ihre Tätigkeit nicht fortsetzen durften. /sw