Ein Paar muss sich wegen des Kaufs einer Immobilie an der Promenade von Molinar in Palma de Mallorca vor einem Gericht verantworten. Die beiden hatten die 230 Quadratmeter große Wohnung im Jahr 2011 von ihrem Nachbarn für 200.000 Euro erworben, obwohl der Marktwert bei rund 1,7 Millionen Euro lag. Der Besitzer war an Alzheimer erkrankt und wurde kurz darauf für unmündig erklärt.

Die Angeklagten verteidigten sich beim Prozessauftakt am Oberlandesgericht auf Mallorca am Montag (11.2.) mit dem Argument, dass der Mann von sich aus den Verkauf angeboten hatte und offensichtlich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sei. Der Kauf sei während der Wirtschaftskrise abgewickelt worden, der Nachbar habe weiter Wohnrecht genossen.

Eine Bekannte des an Alzheimer Erkrankten sagte dagegen aus, dass sich dieser kurz nach dem Verkauf nicht mehr an die Operation erinnert habe und verzweifelt gewesen sei, dass das Haus seiner Vorfahren den Besitzer gewechselt habe. Der Mann habe zu dem Zeitpunkt bereits einen verwirrten und verwahrlosten Eindruck gemacht.

In einem Prozess in erster Instanz war der Kauf annulliert worden. Die jetzt als Gutachter geladenen Ärzte sowie die Zeugen kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft wegen Betrugs, die Nebenklage acht Jahre. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. /ff