Mallorca Zeitung

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Müssen die Bars in Porto Cristo und S'Illot auf Mallorca nächstes Jahr ihre Meerblick-Terrassen dichtmachen?

Die Küstenbehörde will stärker auf die Einhaltung verschiedener Schutzauflagen in unmittelbarerer Meeresnähe pochen. Für viele Gastronomen auf Mallorca kann das Probleme bedeuten

Die Außenbereiche von Restaurants direkt an der Küste in S'Illot auf Mallorca Sebastià Sansó

Die Nutzung der Außenbereiche mehrerer Bars, Cafés und Restaurants auf Mallorca, die besonders nah am Meer liegen, könnte im kommenden Sommer ernsthaft gefährdet sein. Die zentralspanische Küstenbehörde will strenger darauf achten, dass der Küstenschutz unmittelbar am Wasser besser gewahrt bleibt. Erste Anträge von Gastronomen aus Porto Cristo und S'Illot (beide Orte gehören zum Gemeindegebiet Manacor), die auch 2023 weiter mit Meerblick unter freiem Himmel ihre Gäste bedienen wollen, hat die Behörde nun abgelehnt.

Wie auch in dem Ende 2021 genehmigten Raumordnungsplan der Stadt Manacor verdeutlicht ist, gibt es zwei Zonen mit Einschränkungen, die staatlich vorgegeben sind. Die eine ist der Durchfahrtszone (servidumbre de tránsito), die von null bis sechs Meter von der Grenze zwischen Meer und Land reicht. Hier hat die Küstenbehörde das alleinige Sagen darüber, ob und wie viele Stühle und Tische die Wirte aufstellen dürfen. Die andere ist die Schutzzone (servidumbre de protección), die zwischen sechs und zwanzig Metern landeinwärts liegt. Das letzte Wort liegt in diesem Fall beim Inselrat von Mallorca. Beide Zonen haben einen unterschiedlichen Schutzgrad. Alle Anträge müssen zunächst bei den jeweiligen Rathäusern eingereicht werden, und werden dann an die jeweiligen Institutionen weitergeleitet.

Alternativen im Hinterkopf

In Manacor fürchtet man nun, dass es im kommenden Jahr vermehrt zu Ablehnungen seitens der Küstenbehörde kommen könnte, nachdem bereits zwei Anträge von Restaurantbetreibern abgeschmettert wurden. Dabei geht es vor allem darum, dass viele Terrassen keine drei Meter breite Durchfahrt erlauben. Die Anpassung an die Verordnung würde zum Beispiel bedeuten, dass ein großer Teil der Terrassen an der Strandpromenade von Porto Cristo sowie viele der Terrassen an der Strandpromenade von Cala Moreia (S'Illot) oder in bestimmten Fällen in S'Estany den Mas auf ein Minimum reduziert oder direkt beseitigt würden. Allerdings sieht die Küstenbehörde auch eine Reihe von Ausnahmen von den Vorschriften vor, die vom jeweiligen Fall abhängen.

Auf Nachfrage von MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" erklärt die Stadtverwaltung von Manacor, dass im Falle einer massiven Ablehnung durch die Küstenbehörde ein Alternativplan angestrebt würde. Dieser würde im Falle von Porto Cristo eine Umwandlung des Carrer Bordils, an dem sich die betroffenen Außenbereiche befinden, in eine Fußgängerzone bedeuten. Die betroffenen Gastronomen könnten ihre Terrassen dann dorthin verlegen.

Man sei gezwungen, heißt es seitens des Rathauses, "die Dinge zu überdenken". Denn eine massive Ablehnung der Genehmigungen würde die Wirtschaft der Küstenorte hart treffen. Von der Tatsache, dass die zentralspanische Küstenbehörde ihre Zuständigkeiten ab dem 1. Januar an die balearische Landesregierung übergeben wird, erwartet man sich in Manacor zunächst keine praktischen Auswirkungen. /somo

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