Inselverbot für Taschendiebe, die es auf Urlauber am Flughafen Mallorca abgesehen hatten

Die Polizei konnte den drei Männern drei Diebstähle zuordnen

Die Polizei erwischte die Diebe auf dem Flughafen.

Die Polizei erwischte die Diebe auf dem Flughafen. / Polizei

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Die Nationalpolizei hat auf dem Flughafen Mallorca einer Bande von Taschendieben das Handwerk gelegt. Die drei Männer galten als kriminelle Saisonarbeiter. Die Beamten konnten ihnen drei Diebstähle zuordnen.

Wie aus einer Pressemitteilung der Polizei hervorgeht, wurden die zwei 36-Jährigen und der 34-Jährige am Montag (26.6.) festgenommen. Sie hatten es auf Urlauber abgesehen, die das Flughafengebäude verlassen hatten und Richtung Parkhaus gingen, um ihre Autos zu holen.

Im Sommer auf Mallorca, im Winter auf den Kanaren

Dabei waren die Diebe nur in der Hauptsaison auf Mallorca. Im Winter, wenn der Trubel auf den Kanaren groß ist, "arbeiteten" sie dort. Im Frühjahr und Herbst gönnten sie sich eine Pause in ihrer Heimat in Osteuropa. Bei der Durchsicht der Akten fanden die Ermittler Vorstrafen aus anderen spanischen und europäischen Städten, ebenfalls wegen Diebstahls.

In Palma waren die Diebe zuletzt am Samstag am Werk. Ansonsten hat die Polizei lediglich Kenntnis von zwei weiteren Raubzügen im August vergangenen Jahres. Wegen des langen Vorstrafenregisters beantragten die Ermittler beim Gericht eine Ausweisung, der Richter stimmte dem zu. Binnen 48 Stunden müssen die Diebe Mallorca verlassen.

Inselverbot wird nur selten erteilt

Das sogenannte Inselverbot wird in der Regel unabhängig von der Hauptstrafe ausgesprochen und kann sich in der Dauer von dieser unterscheiden. Bei leichten Vergehen kann die Verbannung bis zu sechs Monate, bei mittelschweren bis zu fünf Jahren und bei schweren bis zu zehn Jahren betragen. Oder bei außergerichtlichen Einigungen gar noch länger. Das geht auf die Artikel 48 und 57 des Strafgesetzbuches zurück. Das Inselverbot wird eher selten verhangen.

Bei Ausländern kann eine Haftstrafe durch eine Abschiebung und ein Wiedereinreiseverbot ersetzt werden. Eine Haftstrafe von mehr als einem Jahr zieht automatisch eine Ausweisung mit sich.