Das Thema Steuern und Gebühren ist auf Mallorca, wie andernorts auch, meist unerfreulich. Um sich Ärger und versäumte Fristen zu sparen, setzt der deutsche Unternehmer Michael Schade deshalb schon seit Jahr und Tag darauf, dass etwa die Grundsteuer für seine beiden Immobilien und andere Gemeindegebühren automatisch von seinem Konto eingezogen werden. Umso größer die Verwunderung des Mallorca-Residenten, als er Ende 2020 eine Benachrichtigung über ein Einschreiben vom Rathaus in Calvià erhielt, das ihm nicht zugestellt werden konnte. Sein Anwalt fragte bei der Gemeinde nach. Daraufhin bekam er vom Rathaus eine Liste mit Forderungen über säumige Grundsteuern in Höhe von 2.199,36 Euro per Mail zugeschickt.

Als Schade und sein Anwalt um die originale Zahlungsaufforderung baten, trudelte ein Brief mit Nachforderungen aus den Jahren 2013 bis 2016 über die Immobilien in Palmanova und Portals Nous ein - allerdings nur über 669,33 Euro. Auf weitere Zahlungsaufforderungen wartet Schade seitdem. Eigene Nachforschungen, wofür denn das Geld fällig sei, verliefen im Sande. „Beim Rathaus gibt es aufgrund von Corona die nächsten Termine erst in zwei Monaten", klagt Schade der MZ. Genauer erklärt wird das Prozedere in dem Schreiben nicht, lediglich die fälligen Summen werden dort für die betreffenden Jahre aufgeführt.

Schade kann nicht verstehen, warum er nun für einen Zeitraum, der bis zu sieben Jahre zurückliegt, Steuern nachzahlen soll. „Ich kann ja meinem Mieter auch nicht 2020 mit Mietforderungen aus dem Jahr 2013 kommen", sagt er. Trotzdem habe er den genannten Betrag gezahlt, auch um eine eventuelle Strafe zu verhindern.

Dem Deutschen geht es dabei nicht um das Geld, wie er mehrfach betont. „Das sind ja kleine Beträge, mir geht es ums Prinzip", sagt Schade. Man könne ihm ja ruhig mal erklären, was er da genau bezahlen solle. Auch sein Anwalt komme derzeit nur mühevoll bei der Mission voran, Licht ins Dunkel zu bringen. Mit der MZ möchte der Anwalt nicht sprechen.

Ein Anruf bei der Gemeinde Calvià bringt wenig Erhellendes. Er sei nicht befugt, Auskunft zu konkreten Fällen zu geben, erklärt der Mitarbeiter der Abteilung für Gemeindegebühren. Ganz prinzipiell könne er sich aber vorstellen, dass es zu der Zahlungsaufforderung gekommen sei, weil die Gemeinde in den vergangenen Jahren die Katasterwerte der Immobilien aktualisiert habe. „Das wird inzwischen jedes Jahr gemacht", so der Beamte. Und da habe wohl der Eigentümer vor 2013 irgendetwas an seinem Grundstück verändert, vielleicht einen Pool gebaut oder einen fest installierten Grill, den er dann nicht ordentlich gemeldet habe.

Das sei nicht der Fall, wundert sich Schade. Er habe lediglich renoviert, an der Größe der Bebauung habe sich aber nichts verändert. Er kenne einige weitere Ausländer, die Zahlungsaufforderungen erhalten hätten und sich darauf ebenfalls keinen Reim machen könnten. Betroffene Eigentümer, so erklärt der Beamte, könnten vorbeikommen und Einblick in die Akte erhalten - man bekomme derzeit sehr wohl im Katasteramt von einem auf den anderen Tag einen Termin.

Dass da etwas auf die Immobilienbesitzer zukommen würde, deutete sich bereits im Sommer 2018 an, als das balearische Finanzamt Post an viele Immobilienbesitzer verschickte. Darin wurden die Empfänger aufgefordert, eine sogenannte „Tasa de regularización catastral" zu bezahlen, die 60 Euro betrug. Weil es um eine kleine Summe ging, blieb ein Aufschrei aus. Nun zeigen sich die Folgen der Anpassung, mit der nachträgliche Veränderungen am Grundstück oder der Immobilie anhand von Luftbildern mit Drohnen oder Besuchen vor Ort aufgespürt werden sollten.