Kinderreisepass kann nicht mehr beantragt werden: Was nun?

Was beim Urlaub mit dem Nachwuchs ab 2024 alles zu beachten ist

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt, gültig bleibt er aber.

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt, gültig bleibt er aber. / Mascha Brichta/dpa

Das neue Jahr kommt, der Kinderreisepass geht. Denn ab 2024 wird das Ausweisdokument für den Nachwuchs nicht mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern auf Auslandsreisen gehen wollen, benötigen für die Sprösslinge über kurz oder lang einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu:

Warum kein Kinderreisepass mehr?

Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Das macht ihn weniger sicher als Pässe mit Chip. Alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip haben deswegen eine kürzere Gültigkeitsdauer, für ab 2021 neu ausgestellte Kinderreisepässe beträgt sie ein Jahr. Bei Kinderreisepässen, die vor 2021 ausgestellt wurden, gilt die darin eingetragene Gültigkeit.

Pässe ohne Chip haben zudem eine eingeschränkte Akzeptanz. „Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert.“ Für eine USA-Reise etwa sollte das Kind einen normalen Reisepass haben. Besitzt es nur einen Kinderreisepass, benötigt es nämlich ein Visum. Die viel einfacher zu erhaltende elektronische Einreisegenehmigung (Esta) kann man nur mit einem Reisepass beantragen – das gilt auch für die Kleinen.

Wann wird der Kinderreisepass abgeschafft?

„Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden“, so das BMI. Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, kann Ihr Kind also noch mit dem Kinderreisepass reisen.

Was sind die Alternativen?

Personalausweise und Reisepässe. Diese sind für Personen unter 24 Jahre und damit auch für Kinder maximal sechs Jahre lang gültig. Doch gerade bei Kleinstkindern kann sich das Äußere innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass sie mit dem Ausweisdokument nicht mehr klar zu identifizieren sind. Dann wäre der Ausweis vorzeitig ungültig. Man sollte deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Antrag stellen.

Wann braucht es welchen Pass?

Mit einem Personalausweis kann man innerhalb der EU problemlos mit dem Nachwuchs reisen. Ist jedoch eine Reise außerhalb der EU geplant, reicht der Personalausweis nicht aus.

Wo beantrage ich Reisepass oder Personalausweis, und was kosten die Dokumente?

Die Beantragung läuft über das deutsche Konsulat in Palma. Die Botschaft hat online alle Infos sowie eine Tabelle mit den Gebühren veröffentlicht – je nach Alter und Wohnsitz unterscheiden sich diese deutlich.