Zentralregierung warnt: Ist das Tourismusgesetz von Mallorca in Teilen verfassungswidrig?
Es geht um einen Passus, der im Juli 2023 in Kraft treten soll
Das spanische Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Teilen des neuen balearischen Tourismusgesetzes.
Grund für die juristischen Sorgen ist der Passus, der vorschreibt, dass - je nach Etablissement - drei bis fünf Prozent des in den Restaurants und Hotels servierten Essen von den Inseln stammen muss. Die von Produkte der Balearen müssen auf den Speisekarten eigens ausgewiesen werden. Mit der Maßnahme wollte die Balearen-Regierung die heimische Viehzucht und die Landwirtschaft unterstützen.
Ebenfalls kritisch beäugt wird der Umstand, dass Betriebe Vorteile erhalten sollen, die sogar zehn Prozent balearische Produkte servieren. Diese Vorschriften seien nicht vereinbar mit dem freien Wettbewerb, so das Ministerium.
Gang vor das Verfassungsgericht möglich
Unklar ist noch, welche Folgen dies haben wird. Ein Gang vor das Verfassungsgericht sei zwar möglich, könne aber vermieden werden. Stattdessen solle die Balearen-Regierung eine andere Lösung finden.
Seitens der Landesregierung wird die Bedeutung dieser Frage gegenüber der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" heruntergespielt. Aus dem Tourismusministerium heißt es, es sei kein großes Thema und man vertraue darauf, die Regelung beibehalten zu können.
Das Tourismusgesetz wurde Ende Mai verabschiedet. Die Regelung bezüglich der lokalen Produkte tritt ab Juli 2023 in Kraft. /pss
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