Mallorca Zeitung

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Gästebetten, Reinigungskräfte, regionale Produkte: Darum geht es beim neuen Tourismusgesetz für Mallorca

Der Balearen-Regierung geht es mit den neuen Regelungen vor allem darum, die Zahl der Gästebetten auf den Inseln zu verringern

Urlauber an der Playa de Palma. Enrique Calvo

Das neue Tourismusgesetz für Mallorca und die Nachbarinseln ist seit Dienstag (31.5.) Realität. Nach einer Marathon-Sitzung wurde der Text am Abend im Balearen-Parlament mit den Stimmen der linken Parteien verabschiedet. Viele der beschlossenen Artikel der neuen Verordnung wurden von allen Parteien des Parlaments außer von der rechtsextremen Partei Vox unterstützt.

Die MZ trägt die fünf wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes zusammen:

Moratorium auf Gästebetten

Eine der ersten Maßnahmen, die verabschiedet wurden, ist ein Moratorium. In den kommenden vier Jahren ist es verboten, neue Gästebetten einzurichten. Der Ball liegt nun bei den jeweiligen Inselräten. Sie sind in den kommenden vier Jahren angewiesen, festzulegen, wie viele Gästebetten auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera ab 2026 dazukommen dürfen. Diese Zahl muss zwingend unter der Zahl der derzeit in der Bettenbörse verfügbaren Plätze liegen.

Wenn die Inselräte in den vier Jahren nicht aktiv werden - ein durchaus wahrscheinliches Szenario -, wird die Regierung ein dauerhaftes Moratorium erlassen. In der Bettenbörse für Mallorca gibt es derzeit 8.500 Plätze, die verkauft werden könnten, um neue Hotels oder Ferienunterkünfte zu schaffen. Von diesen 8.500 Plätzen auf Mallorca entfallen 4.840 auf Hotels und 3.640 auf Ferienunterkünfte.

2x1-Regelung

Die Verringerung der Zahl der Gästebetten ist eines der Hauptanliegen des neuen Gesetzes. Dazu hat man sich auf die 2x1-Regelung verständigt, die vom Koalitionspartner der Sozialisten, Més per Mallorca, eingebracht wurde. Wenn freie Gästebetten übertragen oder gestrichen werden, fällt die Hälfte der Betten weg. Verkauft ein Hotelier oder Ferienvermieter seine Gästebetten etwa an einen anderen Unternehmer, wird die Zahl der Betten um die Hälfte reduziert. Wird ein Hotel oder ein Ferienhaus stillgelegt, sprich nicht mehr genutzt und somit die freien Gästebetten auf die von den Inselräten verwaltete Bettenbörse übertragen, werden sie ebenfalls um die Hälfte gekürzt.

Neue Nutzungsmöglichkeiten für veraltete Hotels

Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzes ist die Umnutzung von Hotels für andere Zwecke. Auf diese Weise können veraltete Ein- oder Zwei-Sterne-Einrichtungen und Hostels anderweitig genutzt werden, indem sie entweder in Wohnungen und Sozialwohnungen umgewandelt werden, oder als öffentliche und private Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, wie etwa Seniorenheime oder Verwaltungsgebäude, Verwendung finden. In diesem Abschnitt ist auch die künftige Modernisierung von Hotels geregelt, die mit einer Verringerung der Bettenzahl verbunden ist.

Mit dem Eildekret vom 11. Februar wurde eine maximale Erweiterung der Hotelflächen von 15 Prozent festgelegt, wenn gleichzeitig die Zahl der Betten um fünf Prozent reduziert wird. Der endgültige Gesetzestext sieht nun vor, dass lediglich zwischen ein und fünf Prozent der Betten abgegeben werden müssen, je nachdem, wie groß die Erweiterung des Hotels ausfällt. Diese Eingabe stammt von der Regionalpartei El Pi, die nicht in der Regierungskoalition vertreten ist. Die Kleinpartei erreichte ebenfalls, dass Hotels mit weniger als 150 Zimmern von der Regelung ausgenommen werden.

Maßnahmen für die Reinigungskräfte

Eine der ersten Maßnahmen, die in Bezug auf das neue Tourismusgesetz angekündigt wurde, war die Vorschrift, in Hotels höhenverstellbare Betten einzubauen, um Berufskrankheiten bei Zimmermädchen vorzubeugen. Die Hotels haben sechs Jahre Zeit, diese Betten anzuschaffen. Es wird davon ausgegangen, dass rund 300.000 Betten auf den Balearen erneuert werden müssen, was eine Investition von rund 15 Millionen Euro nach sich ziehen dürfte. Hotels in historischen Gebäuden sind von der Maßnahme ausgenommen. Hoteliers, die die höhenverstellbaren Betten nicht installieren, müssen mit einer Strafe von 500 Euro pro Bett rechnen.

Regionale Produkte

Ab Juli 2023 sind Hotels und Restaurants verpflichtet, ihren Gästen mindestens drei Prozent der Lebensmittel von den Balearen anzubieten. Im Falle von Vier- und Fünf-Sterne-Hotels steigt dieser Anteil auf vier Prozent und bei den als agroturismos bekannten Landhotels auf fünf Prozent. Die von den Inseln stammenden Produkte müssen auf den Speisekarten ausgewiesen werden. Mit der Maßnahme soll die heimische Viehzucht und die Landwirtschaft unterstützt werden. /jk

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