Kurzer Prozess: Ein Gericht in Palma de Mallorca hat eine Flugpassagierin im Schnellverfahren zu vier Monaten Haft verurteilt, weil sie bei der Handgepäckkontrolle am Flughafen eine Uhr im Wert von 5.000 Euro mitgehen ließ. Die Angeklagte hatte die Tat gestanden. Ins Gefängnis muss sie wohl nicht, da Haftstrafen unter zwei Jahren in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zu dem Diebstahl kam es, als eine andere Passagierin des edle Stück der Marke Breitling auf dem Band bei der Gepäckkontrolle liegenließ. Die Täterin wurde noch vor dem Einsteigen in ihr Flugzeug in der Warteschlange entdeckt und gestellt. /it