Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat mit einem Urteil den Wettbewerb zwischen den Tankstellen auf Mallorca gestärkt: Die Richter erklären in ihrer Entscheidung vom 31. Januar einen Artikel im balearischen Verbrauchergesetz für nichtig, wonach auch Tankstellen zur Selbstbedienung ("Lowcost-Tankstellen") mindestens einen Mitarbeiter für die Betreuung der Kunden garantieren müssen.

Der Artikel war unter Druck des Tankstellenverbandes im Jahr 2015 unter der konservativen Vorgängerregierung beschlossen worden und hatte die Investitionen in Billigtankstellen auf Mallorca gebremst. Die betroffenen Unternehmer reichten daraufhin Klage ein. Die Richter verweisen nun in ihrem Urteil auf die Zuständigkeit der spanischen Zentralregierung und den freien Wettbewerb. Der Verbraucher könne frei wählen zwischen Tankstellen, an denen Personal bereit stehe, und solchen zur Selbstbedienung, heißt es.

Die Balearen zählen als die Region in Spanien, in denen Benzin am teuersten ist. Dies wird neben der Insellage, die die Transportkosten verteuert, auf mangelnden Wettbewerb zurückgeführt. Die ersten Selbstbedienungstankstellen eröffneten 2015 auf Mallorca, wogegen sich die Konkurrenz konventioneller "gasolineras" auch gerichtlich zur Wehr setzte. /ff