Gericht nimmt Beschwerde gegen Touristensteuer an
Die Hoteliers wollen die im Juli in Kraft getretene Abgabe zu Fall bringen

Die Touristensteuer ist pro Übernachtung fällig. / Foto: Bendgens
Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat die Beschwerde der Hoteliers auf Mallorca gegen die Ausführungsbestimmungen der Touristensteuer angenommen. Nun muss die Landesregierung innerhalb von 20 Tagen dem Gericht sämtliche Unterlagen zum Beschluss des Regelwerks vorlegen, wie es in der Entscheidung vom Mittwoch (28.9.) heißt.
Die Hoteliers hatten am 16. September Beschwerde eingereicht. "Wir waren niemals mit dieser Steuer einverstanden", erklärte die Vorsitzende der Hoteliersvereinigung, Inma Benito, am Mittwoch, "weder mit dem Inhalt, noch mit der Form". Man sei davon überzeugt, ausreichende Argumente zu haben, um die Abgabe zu Fall zu bringen. Bis ein Urteil vorliege, werde man aber weiterhin mit der Landesregierung bei der Abführung der Steuer kooperieren.
Hintergrund: Touristensteuer auf Mallorca - zehn Fragen, zehn Antworten
Die „Steuer für nachhaltigen Tourismus", wie sie offiziell heißt, wird seit Juli pro Person und pro Tag erhoben. Zwischen 0,50 und 2 Euro werden in der Touristenunterkunft fällig. Auch Kreuzfahrturlauber müssen zahlen. Bislang hat die Abgabe mehr als 32 Millionen Euro in die Kasse gespült, die für nachhaltige Projekte vor allem im Bereich Umwelt ausgegeben werden sollen. /ff
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