Balearen-Regierung präsentiert Pläne zur Ferienvermietung
Zuckerbrot und Peitsche: Das Vermieten von Wohnungen an Touristen wird grundsätzlich erlaubt, gleichzeitig aber streng kontrolliert. Durch die Regulierung wird die Gesamtzahl der Urlauber erstmals effektiv gedeckelt

Früher illegal, bald geregelt: die Ferienvermietung auf Mallorca. / Foto: Bendgens
Die balearische Landesregierung will mit den gesetzlichen Grauzonen in der Ferienvermietung auf Mallorca und den Nachbarinseln Schluss machen und hat dazu ein umfassendes Gesetzesprojekt erarbeitet. Der seit Langem erwartete Entwurf zum Gesetz zur touristischen Vermietung (Ley de Alquiler Turístico) solle vor allem "für Ordnung sorgen", wie es in einer Pressemitteilung des Tourismusministeriums vom Montag (12.12.) heißt. Die bisherige Regelung habe sich als unwirksam erwiesen.
Grundsätzlich sieht der Gesetzentwurf eine Liberalisierung des Marktes der Ferienvermietung vor. Was bislang verboten war, wird nun - allerdings unter klaren Auflagen - erlaubt sein. Apartments - und nicht nur Einfamilienhäuser, wie bisher - dürfen nach der neuen Regelung an Urlauber vermietet werden.

Balearen-Regierung präsentiert Pläne zur Ferienvermietung
Hintergrund: Verschiedene Modelle zur Ferienvermietung
Auf der anderen Seite will man die Kontrolle über die Ferienvermietung behalten, beziehungsweise erreichen. Dafür müssen sich die Ferienvermieter jedoch nicht nur registrieren lassen, sondern ihr Bettenangebot - so wie bislang Hotels - offiziell erstehen, bevor sie Urlauber unterbringen dürfen. Diese Zulassung in der sogenannten "Bettenbörse" wird bei der Ferienvermietung auf jeweils fünf Jahre begrenzt.
Da das Kontingent insgesamt begrenzt ist, werde es so erstmals möglich, die Zahl der für Touristen angebotenen Betten real zu beschränken.
Außerdem gelten genaue Auflagen für die Vermietung an Urlauber: Zum Beispiel muss die Eigentümergemeinschaft die Vermietung in der Hausordnung explizit zulassen und die Wohnungen müssen über einen separaten Wasserzähler verfügen. Wer gegen das Gesetz verstößt, müsse künftig mit strengeren Strafen rechnen. Kommerzielle Internetportale, wie zum Beispiel Airbnb, dürfen künftig nur noch Schlafplätze vermitteln, die legal für die Ferienvermietung zugelassen und registriert sind.
Häuser, in denen Ferienwohnungen vermietet werden, müssen zudem mindestens zehn Jahre alt sein. Diese auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinende Beschränkung soll verhindern, dass durch den Boom des neuen Marktes von Ferienwohnungen die Spekulation von Neubau-Immobilien angeheizt wird.
Der Verband der Ferienvermieter auf den Balearen, Aptur, reagierte kritisch auf den vorgestellten Gesetzentwurf. Insbesondere die zahlenmäßig beschränkte Bettenzahl bezeichnet Aptur als "einen schweren Fehler", wie es in einer Presseerklärung vom Montag heißt. Diese Maßnahme entspreche "in keinster Weise" der Wirklichkeit des touristischen Marktes, so der Verbandsvorsitzende Juan Estarellas. Man gehe davon aus, dass man mit der geplanten Maßnahme etwa die Hälfte der zur Zeit vermieteten Ferienwohnung verbieten würde, schätzte der Verband.
Der mallorquinische Hotelierverband FEHM äußerte sich zunächst zurückhaltend. Man habe den Gesetzentwurf erhalten und werde ihn "sorgfältig prüfen", erklärte die Verbandsvorsitzende Inmaculada Benito am Freitagnachmittag. /tg
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