Die Pläne der Abfallbewirtschaftung auf Mallorca und den spanischen Inseln beschäftigen die ranghöchsten Mitarbeiter der europäischen Justiz. Die Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Juliane Kokott, hat am Donnerstag (5.9.) geraten, die von der EU-Kommission gegen Spanien eingereichte Klage wegen Verfahrensfehlern nicht anzunehmen.

Brüssel hatte im Juni 2018 beschlossen, Spanien vor dem EuGH zu verklagen, weil für die Balearischen Inseln, die Kanarischen Inseln und zwei weitere autonome Regionen keine Abfallbewirtschaftungspläne vorlagen, beziehungsweise vorhandene Pläne nicht überarbeitet worden waren. Damit verstoße Spanien gegen die EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG).

Kokott empfahl, die Klage nicht anzunehmen, weil wegen Verfahrensfehlern die Rechte des Mitgliedsstaates eingeschränkt würden. Die Empfehlung der Generalanwältin werden in der Regel befolgt, sind aber nicht bindend. /tg