Ab Sonntag (23.5.) können Restaurants, Bars und Cafeterias auf Mallorca zumindest wieder bis 18 Uhr ihre Innenräume öffnen. Das ist das Ergebnis eines Treffens des sogenannten Runden Tisches zwischen Balearen-Regierung, Unternehmerverbänden und Gewerkschaften am Donnerstagnachmittag. Auch die Außenbewirtung wird ein wenig erleichtert: Fortan ist sie bis 23 Uhr erlaubt.

Die Innenräume waren seit März geschlossen. Die bemerkenswerten niedrigen Corona-Zahlen ermöglichten nun eine schrittweise Öffnung, so Tourismusminister Iago Negueruela. Es gelten dabei weiterhin Höchstgrenzen für die Zahl der zu bewirtenden Gäste: Wenn das Lokal über eine Terrasse verfügt, die Gäste also auch außen bewirten kann, dürfen maximal 30 Prozent der Plätze im Inneren belegt werden. Ist eine Außenbewirtung nicht möglich, können 50 Prozent der Plätze genutzt werden, bis zu einem Maximum von 150 Gästen. In beiden Fällen dürfen an einem Tisch maximal 4 Personen Platz nehmen.

Anders im Außenbereich, wo es 6 Personen an einem Tisch sein dürfen und auch alle Plätze belegt werden können, bis zu einer Höchstzahl von 250 Personen. Im Vorfeld war hart über die neuen Bestimmungen verhandelt und gestritten worden. Die Gastronomen forderten dabei eine weitreichendere Öffnung.

Bereits zuvor bekannt geworden war, dass der Beginn der nächtlichen Ausgangssperre eine Stunde nach hinten verlegt wird, von 23 auf 24 Uhr. Bis 6 Uhr morgens darf dann keiner ohne triftigen Grund mehr auf der Straße sein. Bei privaten Treffen in Innenräumen dürfen nur sechs Personen unterschiedlicher Haushalte zusammenkommen, draußen dürfen es acht sein (das gilt explizit auch für Strandbesuche)

Das Oberlandesgericht der Balearen hatte diese Einschränkung der Grundrechte, wie schon zwei Wochen zuvor, am Donnerstag erneut genehmigt. Die auf den Nachbarinseln Menorca, Ibiza und Formentera geltenden Bestimmungen weichen leicht von denen auf Mallorca ab.

Die neuen Bestimmungen müssen am Freitag vom Ministerkabinett verabschiedet und dann im Amtsblatt veröffentlicht werden. Sie gelten ab Sonntag für die kommenden zwei Wochen.

Hinweis: Die neuen Bestimmung sind kompliziert und selbst in einer offiziellen Pressemitteilung missverständlich formuliert. In einer vorherigen Version dieses Textes wurde denn auch irrtümlich nicht zwischen der maximal erlaubten Belegung je nach Außenbewirtung unterschieden. Letztlich gültig ist zudem die noch ausstehende Veröffentlichung im Amtsblatt BOIB.