Ein Gerichtsurteil in Palma de Mallorca bestätigt die Rechtmäßigkeit des Rauswurfs eines Angestellten, der in seiner Freizeit geschmacklose Inhalte auf Facebook verbreitet hatte, ohne dass ein direkter Zusammenhang mit der Firma bestand. Der Angestellte in einem Geschäft im Einkaufszentrum bei Coll d'en Rabassa hatte gegen die Kündigung geklagt und nun schließlich vor Gericht verloren.

Im Vertrag mit seinem Arbeitgeber - einem multinationalen Konzern - hatte der Angestellte eine Klausel unterschrieben, die ihn zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den sozialen Netzwerken verpflichtete. Dennoch veröffentlichte der Mann auf seinem privaten Facebook-Konto Fotos von Kinderleichen oder verstümmelten Menschen und kommentierte diese auf höchst geschmacklose Weise. Dies führte zum Protest unter Nutzern, die auf derselben Facebook-Seite erfuhren, wer der Arbeitgeber des Mannes war. Als Protest gegen die Bilder und Kommentare organisierte sich eine Boykottbewegung gegen den Laden in Coll d'en Rabassa.

Das Unternehmen entschied, seinen Angestellten aufgrund der veröffentlichten Kommentare zu entlassen, obwohl diese außerhalb der Arbeitszeit hochgeladen wurden und keinen direkten Zusammenhang zur Firma herstellten. Das Gericht urteilte, dass dem Unternehmen durch das Verhalten des Angestellten im Netz ein Image-Schaden entstanden war, der die fristlose Kündigung rechtfertige. /tg