Ein Umzug ist schon anstrengend genug: Kisten packen, Helfer organisieren, Möbel schleppen, streichen € Und zum Wohnortwechsel gehört es natürlich auch, die neue Adresse mitzuteilen; den Freunden, den Verwandten und ... ja, den spanischen Behörden. Dazu ist jeder in Spanien gemeldete Bürger verpflichtet. Was bislang mehrere Tage in Anspruch nehmen konnte - schließlich musste man die einzelnen Behörden alle einzeln persönlich aufsuchen -, kann sich jetzt sehr verkürzen, wenn man das elektronische Zertifikat (MZ berichtete) und die zentrale Website https://cambiodomicilio.redsara.es benutzt.

Zunächst im Rathaus melden

Der Gang zum ayuntamiento bleibt einem dabei nicht erspart. Hier muss mindestens einer aus dem neuen Haushalt persönlich vorsprechen. In manchen Rathäusern sollte man dafür einen Termin beantragen. In anderen geht es problemlos ohne Voran­meldung oder Wartezeiten.

Völlig unabhängig davon, ob man innerhalb der Gemeinde oder in eine neue Stadt zieht, muss man nur im Rathaus des neuen Wohnortes vorsprechen. Dieses leitet die Daten über ein zentrales Register in Madrid dann an die Gemeinde des ehemaligen Wohnortes weiter, damit der Name dort gestrichen wird. Dasselbe passiert übrigens auch, wenn ein Spanier ins EU-Ausland zieht. Nach seiner Anmeldung in beispielsweise München werden die Daten an Madrid und so nach, sagen wir, Calvià weitergeleitet.

Nur in einem Fall ist man verpflichtet, sich bei der Gemeinde des ehemaligen Wohnorts abzumelden: Wenn ein Deutscher (oder anderer EU-Ausländer) die Insel verlässt, um sich wieder in seiner Heimat niederzulassen. Bei einem Nicht-Ausländer schickt die Gemeinde in Deutschland die Adresse nämlich nicht nach ­Madrid.

Zur Anmeldung im Register (el padrón) des Einwohnermeldeamts im Rathaus sind für Deutsche folgende Unterlagen notwendig: der ausgefüllte Antrag, ein Personalausweis, die grüne Registrierung im Ausländerregister, auf der die N.I.E.-Nummer steht (neue Karte oder alter A4-Bogen) sowie ein Beleg dafür, dass man die neue Wohnung bezogen hat. Dazu dient zum Beispiel ein Mietvertrag oder eine Strom-, Wasser- oder Telefonrechnung. Wenn bereits ein Erwachsener unter derselben Wohnadresse gemeldet ist, kann dieser auch per Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen, dass nun ein weiterer Mitbewohner eingezogen ist.

Nationale Behörden

Wer schon im Rathaus angemeldet ist, kann für eine ganze Reihe von weiteren Ämtern den neuen Service des „Red SARA" in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um dasselbe Programm, dass es auch den Fluggesellschaften erlaubt, den Wohnort zu überprüfen, sollte der Inselresidenten-Rabatt in Anspruch genommen werden. Wie Sie Ihre Adressen im Register der Sozialversicherung (INSS/TGSS), der Steuerbehörde (AEAT), der Verkehrsbehörde (DGT) und im Verzeichnis der Nationalpolizei (DGP) aktualisieren, sehen Sie links im Kasten.

Balearische Behörden

Leider ist dieser bequeme Online-Service nicht für alle öffentlichen Stellen möglich. Dies liegt auch daran, dass die Daten wohl von einer Gemeinde zu anderen, ja sogar von einem EU-Staat zum anderen geschickt werden, nicht aber ohne Weiteres zwischen Kommunal-, Regional- und National­behörden ausgetauscht werden.

So lässt sich die beim balearischen Gesundheitsdienst (IB-Salut) hinterlegte Adresse nach wie vor nur durch persönliches Vorsprechen im Büro verändern. Wer dies vergisst, bekommt zum Beispiel seine beantragte europäische Krankenversicherungskarte regelmäßig an die alte Adresse geschickt. Auch beim balearischen Arbeitsamt muss man sich - vor allem wenn man Arbeitslosengeld bezieht - persönlich ummelden.

Per Mausklick ummelden

Um die neue Dienstleistung des Netzwerks SARA zu nutzen, muss ein persönliches digitales Zertifikat der spanischen Behörden auf dem Rechner installiert sein. Erst dann lohnt es sich, die Seite https://cambiodomicilio.redsara.es zu öffnen und die Option DNIe o Certificado Digital zu wählen. Die andere Option Certificado Europeo ist für Deutsche noch Zukunftsmusik. Schweden, Franzosen oder Letten können sich auch mit ihrem jeweils nationalen Zertifikat anmelden.

Nun öffnet sich ein Fenster, bei dem man für jede einzelne spanische Behörde durch das Setzen eines Häkchens autorisieren muss, dass diese Behörde die Adresse über das SARA-System online bei der Gemeinde erfragt. Hier sollte der Nutzer alle Häkchen setzen. Bei denjenigen Registern, in denen der Nutzer nicht gemeldet ist - zum Beispiel sind alle Nicht-Rentner noch nicht in der Rentenkasse verzeichnet - führt das später zu einer Fehlermeldung, die man aber getrost ignorieren kann.

Zusätzlich muss die N.I.E.-Nummer angegeben und der richtige Wohnort mit Region und Provinz ausgesucht werden. Wer dann noch rechts unten das Häkchen setzt, dass er das Kleingedruckte gelesen hat und damit einverstanden ist, kann das Online-Formular mit einem Klick auf Continuar losschicken. Der Adressenwechsel dauert 48 Stunden.