Die Zukunft der Rente ist ein Dauerbrenner der deutschen Politik. Die Herausforderungen der demografischen Entwicklung verlangen Antworten, die der Politik schwerfallen. Trotz der in diesem Jahr für die Westrentner aus- gefallenen Rentenanpassung (Osten plus 0,72 Prozent) ist die Zukunft der Rente kaum ein Thema der öffentlichen Debatte der Parteien – wohl auch, weil die Einschnitte ein Wählerpotenzial von rund 21 Prozent der Bevölkerung betreffen: die über 65-Jährigen.

Ohne weitere grundlegende Reformen ist die Rente in zehn Jahren nicht mehr finanzierbar. Bis 2060 wird die durchschnittliche Lebenserwartung um etwa fünf Jahre steigen – das bedeutet zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe. Ohne Reformen müsste der Rentenbeitrag weit über 40 Prozent steigen. Oder es müssten die Rentenleistungen noch stärker gekürzt werden. Oder es müsste der Steuerzuschuss, der schon jetzt gut ein Drittel der Rentenausgaben ausmacht, sehr deutlich erhöht werden. Das sind die einzigen Stellschrauben des gegenwärtigen Rentensystems.

Eine Antwort auf die steigende Zahl der Rentnerhaushalte, die mit ihrer Rente nicht mehr auskommen oder in Altersarmut verfallen, ist die Anfang des Jahres in Kraft getretene Grundrente. Wegen ihrer komplizierten Ausgestaltung erfolgen erst jetzt die ersten Auszahlungen. Um es gleich zu sagen: Viel ist von ihr nach dem parteipolitischen Kompromiss nicht zu erwarten. Es soll etwas 1,3 Millionen Berechtigte geben, die im Schnitt 75 Euro monatlich mehr erhalten werden.

Die Grundrente

Mit der Grundrente sollen Minirenten von Versicherten mit mindestens 33 Versicherungsjahren einen Aufschlag erhalten. Teilzeitarbeit, Kindererziehungszeiten und Pflegetätigkeit werden dabei eingerechnet, nicht aber Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Schulausbildung sowie Minijobs, bei denen keine Rentenbeiträge gewählt wurden, und freiwillige Beiträge. Theoretisch kann bei 35 Versicherungsjahren ein Rentenzuschlag von 405 Euro erreicht werden – durchschnittlich werden es aber allenfalls 75 Euro monatlich sein. Trotzdem schätzt das Bundesarbeitsministerium, dass etwa 1,3 Millionen Rentner hierdurch Ansprüche erwerben könnten.

Die Berechnung ist in ihrer Kompliziertheit schon fast ein Stück aus dem Tollhaus: Den Zuschlag erhält, wer mindestens 33 Jahre Rentenanwartschaften in Höhe von 30 bis 80 Prozent des Durchschnittsverdieners erworben hat. 2020 wäre also ein monatliches Mindesteinkommen von 1.013 Euro erforderlich, um von der Grundrente profitieren zu können, da der Durchschnittsverdienst der Rentenversicherten 3.379 Euro beträgt. Die Ansprüche werden bis zu einer maximalen Höhe von 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes verdoppelt; der sich ergebende Betrag wird pauschal um 12,5 Prozent gemindert.

Und dann kommt noch die Einkommensanrechnung. Die ist so kompliziert, dass die Deutsche Rentenversicherung für die Berechnung 3.000 zusätzliche qualifizierte Sachbearbeiter benötigt. Grenzwerte des Einkommens sind 1.250 Euro für Alleinstehende, 1.950 Euro für Ehepaare. Bei Überschreiten gibt es noch eine Gleitzone bis 1.600 Euro (Ledige) oder 2.300 Euro (Verheiratete). Für jeden Euro, der in diesem Bereich liegt, wird die Grundrente um 60 Prozent gekürzt.

Alles klar? Muss es nicht! Denn die Berechnungen macht die Deutsche Rentenversicherung für Sie! Ein Antrag ist nicht erforderlich, die Grundrente wird automatisch gezahlt, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Wegen der Kompliziertheit kann die Auszahlung wohl bis Ende 2022 dauern.

Überweisung nach Spanien?

Ja, die Grundrente wird ebenso wie die normale Rente auch nach Spanien gezahlt. Für das Erreichen der 33 Versicherungsjahre werden etwaige europäische und spanische Versicherungszeiten mit eingerechnet.

Aber Achtung: Machen Sie spanische Versicherungszeiten von mindestens einem Jahr geltend, so sind Sie sogenannter „Doppelrentner“, und das hat nach den Verordnungen der EU Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung! Sie werden in das spanische Krankenversicherungssystem integriert und erhalten die spanische Tarjeta Sanitaria. Glücklicherweise dürfen Sie trotzdem die deutsche Ver-sicherungskarte behalten und können sich weiter auch in Deutschland voll behandeln lassen. Aber Sie können dann den spanischen Privatarzt nicht mehr mit Ihrer deutschen Kasse abrechnen! Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie auf die Geltendmachung der spanischen Versicherungszeiten verzichten.

Grundsicherung im Alter

Daneben gibt es natürlich noch die altbekannte Grundsicherung im Alter. Dies ist im Prinzip die Sozialhilfe für Senioren, die damit von einer Antragstellung beim Sozialamt befreit sind und einen Rückgriff auf das Vermögen ihrer (unterhaltspflichtigen) Kinder wegen großzügiger Freibeträge (100.000 Euro jährlich) kaum befürchten müssen. Rund vier Prozent der Senioren erhalten diese Leistung. Oft sind das die überlebenden Ehepartner, meist die Ehefrauen, die mit der Hinterbliebenenrente des Mannes, meist 55 Prozent der Rente, nicht mehr auskommen. Wichtig hier der Hinweis, dass ein angemessenes kleineres Häuschen oder eine Eigentumswohnung dem Bezug der Grundsicherung im Alter nicht entgegenstehen muss.

Die spanische Mindestrente

Nach Vollendung des 65. Lebensjahres haben auch deutsche Residenten Anspruch auf die spanische nicht beitragsbezogene Mindestrente, die 2019 bei 835,80 Euro für Verheiratete und 677,40 für Singles monatlich liegt. Sie wird ausgezahlt von der spanischen Sozialversicherung INSS. Die Rente soll für ältere Bürger die Sozialhilfe ersetzen.

Voraussetzungen sind der Lebensmittelpunkt in Spanien seit mindestens zehn Jahren und Bedürftigkeit, die vorliegt, wenn weniger Einnahmen erzielt werden, als diese Rente beträgt. Etwaige Einkommen von Angehörigen oder die eigene Rente aus Deutschland werden dabei angerechnet. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, muss die Rente gezahlt werden. Oft kennen die örtlichen INSS-Büros ihre Verpflichtungen nicht. Notfalls wenden Sie sich an Ihre deutsche Rentenversicherung oder sprechen Sie den Fall bei den Beratungstagen der Deutschen Rentenversicherung in Spanien an.

Was bedeutet das alles für die Rentner, die heute in Spanien leben? Ihre Rente ist auch weiterhin sicher – um ein noch weithin bekanntes geflügeltes Wort des ehemaligen Bundesarbeitsministers Dr. Norbert Blüm zu benutzen. Auch wenn die heutigen Renten nicht üppig sind: Wer heute in Rente ist, dem geht es jedenfalls besser, als es voraussichtlich späteren Generationen je gehen kann. Die Rente wird weiterhin grundsätzlich jährlich der Lohnentwicklung der Arbeitnehmer so angepasst, wie sich die Löhne der Arbeitnehmer entwickeln. Allerdings ist die jährliche Rentenanpassung in vier Stufen um insgesamt vier Prozent vermindert worden (Riester-Treppe). Damit wird ausgeglichen, dass aktive Arbeitnehmer heute schon vier Prozent ihrer Alterssicherung privat regeln sollen und daher weniger verfügbares Einkommen haben.

Alles in allem heißt das: Sorgen müssen nicht Sie sich als Rentner machen, sondern die jüngeren Menschen, wenn diese nicht zusätzlich zur Rente privat vorsorgen.