Das balearische Tourismusministerium hat im vergangenen Jahr nur 119 Strafverfahren wegen illegaler Ferienvermietung auf Mallorca eingeleitet. Das sind zwar mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor, als die Zahl bei 54 lag. Doch angesichts der verschärften Regeln und der großen Zahl von illegal vermieteten Wohnungen bleibt der Wert hinter den Erwarungen zurück.

Grundlage für die Verfahren ist das neue Regelwerk zur Ferienvermietung, das 2017 verabschiedet worden war. Es sieht schärfere Restriktionen, höhere Sanktionen und verschärfte Kontrollen vor.

Da zunächst vor allem große Anbieter ins Visier genommen wurden, rechnet die balearische Landesregierung im Zuge der 2018 eingeleiteten Verfahren mit möglichen Strafzahlungen in einer Gesamthöhe von 1,5 Millionen Euro, wie aus einer Pressemitteilung vom Montag (4.2.) hervorgeht. Insgesamt wird die Zahl der vom Tourismusministerium eingeleiteten Strafverfahren auf Mallorca mit 200 angegeben. Darin inbegriffen sind auch Restaurants, Mietwagenfirmen oder Reiseagenturen.

Auf den Balearen galt ein Jahr lang ein Moratorium für neue Anträge zur Ferienvermietung, es endete am 30. Juli 2018. Für Neuanträge gelten verschärfte Auflagen wie die Verpflichtung, Gästebetten zu erstehen. Zudem müssen jetzt die Kommunen vorab bestätigen, dass der Antrag auf Ferienvermietung mit dem sogenannten Zonenplan vereinbar ist. /ff

Hintergrund: Restriktionen, Zonen-Karte, Gästebetten - das sind die neuen Regeln in der Ferienvermietung auf Mallorca