Die balearische Landesregierung plant neue Auflagen im Kampf gegen die Corona-Pandemie, die speziell die Gastronomie betreffen. So ist vorgesehen, dass die Betreiber von Restaurants, Bars und Cafés ein Register über diejenigen Gäste führen, die im Innenbereich Platz nehmen. Damit soll es möglich sein, bei Corona-Fällen Infektionsketten nachverfolgen zu können, wie der balearische Arbeits- und Tourismusminister Iago Negueruela laut dem Regionalsender IB3 am Donnerstag (19.11.) nach einem Treffen mit Vertretern der Branche ankündigte.

Das Register soll 30 Tage aufbewahrt werden. Erfasst werden sollen Namen, Ausweisnummer und Telefon. Ab wann die Bestimmungen gelten werden, ist noch unklar. Weitere Details werde man kommende Woche bekannt geben, hieß es.

Eine weitere geplante Maßnahme besteht laut IB3 in der Bereitstellung eines CO-2-Messgeräts, mit dem die Gäste überprüfen können, ob das Lokal ausreichend gelüftet ist. Hintergrund ist die Sorge vor Aerosolen in geschlossenen Räumen, über die das Coronavirus übertragen werden kann. Verhandelt werden soll zudem über Hilfen, damit gastronomische Betriebe soweit nötig Luftfilter anschaffen können.

Im Gegensatz zu Deutschland sind auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln weiterhin alle gastronomischen Betriebe geöffnet, es gilt aber eine Reihe von Auflagen. So müssen Gäste das Lokal mit Maske betreten und dürfen diese erst zum Essen und Trinken ablegen. Es gilt ein generelles Rauchverbot - auch an Tischen im Freien, auch unter Einhaltung des Sicherheitsabstands. Sperrstunde ist um 24 Uhr, dann beginnt die nächtliche Sperrstunde.

Bars und Cafés, die unter normalen Umständen bis zu 50 Gäste einlassen dürfen, müssen ein Limit von 75 Prozent dieser Gästezahl einhalten. Für größere Gastronomie-Betriebe gilt ein Limit von 50 Prozent. Die Tische müssen so aufgestellt sein, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Die Lokale an der Bier- und Schinkenstraße an der Playa de Palma dürfen seit dem 15. Oktober wieder öffnen. In Manacor, wo seit drei Wochen ein lokaler Lockdown gilt, dürfen gastronomische Betriebe Gäste nur im Freien bedienen. /ff

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