Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat dementiert, eine Klage der Wirte auf Mallorca gegen die geltenden Corona-Restriktionen zugelassen zu haben. Entsprechende Medienberichte vom Samstag (13.2.) seien nicht zutreffend, schreibt die Agentur Europa Press mit Verweis auf Gerichtskreise. Vor Gericht gezogen waren die Branchenvereinigungen Associació de Restauradors de Mallorca und PIMEM.

Die Klage sei noch im Prüfungsprozess heißt es. Die Gastronomen hoffen, dass sie dem Beispiel im Baskenland folgen. Dort hatte es am Dienstag (9.2.) eine einstweilige Verfügung gegen die Auflagen für Bars und Restaurants gegeben. Grund: Es sei kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Öffnung gastronomischer Betriebe und den Infektionszahlen zum Jahreswechsel erkennbar.

Hintergrund: Diese Auflagen gelten derzeit auf Mallorca

Die Entscheidung sei eilig angesichts der "ernsten Situation der Gastronomie auf den Inseln", heißt es bei der Associació de Restauradors gegenüber dem "Diario de Mallorca". Jeden Tag müssten auf Mallorca rund 50 Bars und Restaurants dichtmachen und zahlreiche Mitarbeiter entlassen.

Im Gegensatz zu Deutschland können die Gastronomen auf Mallorca nur in begrenztem Umfang Hilfen beantragen, in der Regel gibt es pauschale Direkthilfen von 1.500 Euro pro Monat. Bis Anfang Januar waren noch die Außenflächen der Gastro-Betriebe geöffnet. Derzeit ist nur das Abholen von Speisen und Getränken sowie der Lieferservice möglich. /ff

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