Auf Mallorca ist weiterhin unklar, was ab kommenden Montag mit der Ausgangssperre, den Kontrollen von Inlandsreisenden an Flughäfen und Häfen, den Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und der Gottesdienste geschieht. All diese gegenwärtigen Einschränkungen der Grundrechte auf Mallorca sind erst durch den spanienweit verhängten sogenannten Alarmzustand möglich. Diese Variante eines Ausnahmezustandes läuft am kommenden Sonntag (9.5.) ab. Die Madrider Zentralregierung hat bereits entschieden, im Parlament keine Verlängerung zu beantragen.

Die Balearen-Regierung will, wie auch andere Regionen, diese Auflagen jedoch weitgehend beibehalten. Sie seien wichtige Instrumente, um die Pandemie auf den Inseln weiterhin unter Kontrolle halten zu können, wie Ministerpräsidentin Francina Armengol schon seit Tagen beteuert.

Doch ist das rechtlich möglich? Die Landesregierung hat die von ihren Juristen ausgearbeiteten Ersatz-Verordnungen nn dem Balearischen Oberlandesgericht vorgelegt. Man wolle nun die Stellungnahme der Richter abwarten, bevor man das weitere Vorgehen bekannt gebe, sagte Armengo am Dienstag (4.5.) auf einer Pressekonferenz. Zuvor war bekannt geworden, dass die Madrid untergeordnete Staatsanwaltschaft bereits Bedenken vorgetragen hat: Die rechtlichen Grundlagen für eine weitere Einschränkung seien ihrer Einschätzung nach nicht gegeben. Ähnlich hatten sich zuvor auch schon etliche andere Juristen geäußert.

Eine Entscheidung der Richter wird Medienberichten zufolge für heute oder morgen erwartet. Alle anderen derzeit auf Mallorca geltenden Corona-Regeln liegen im Zuständigkeitsbereich der Balearen-Regierung, die lediglich auf eine "langsame Lockerung" der Auflagen setzt. /ck