Mallorca und die Nachbarinseln garantieren ab dem 25. Juni das Recht auf Sterbehilfe. Die Umsetzung der spanischen Gesetzgebung hat die balearische Gesundheitsministerin Patricia Gómez am Dienstag (11.5.) in Palma auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Das am vergangenen 18. März vom spanischen Parlament verabschiedete Gesetz ermöglicht Menschen mit einer "schweren und unheilbaren" Krankheit oder "chronischen" stark einschränkenden Schmerzen auf ausdrücklichen eigenen Wunsch Sterbehilfe zu erhalten, um "unerträgliches Leid" zu vermeiden.

Patienten, die die Sterbehilfe auf Mallorca, Menorca, Ibiza oder Formentera in Anspruch nehmen, werden dabei entscheiden können, ob sie in einem Krankenhaus oder zu Hause, mit Hilfe eines Arztes oder Sanitäters oder aber eigenständig die Medikamente einnehmen, die ihrem Leben ein Ende setzen sollen. Die balearischen Gesundheitsbehörden müssten dabei innerhalb von höchstens zwei Monaten über einen Antrag auf Sterbehilfe entscheiden, so Patricia Gómez.

Die Sterbehilfe als Teil der Leistungen des Gesundheitssystems beantragen können volljährige Personen sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Gesundheitszentren. Zunächst soll ein "verantwortlicher Arzt", der den Patienten kennt, diesen Antrag prüfen. In vielen Fällen dürfte es sich dabei um den zuständigen Hausarzt handeln. Danach muss sich ein "beratender Arzt", der den Patienten nicht kennt, zu dem Fall äußern. Befürwortet auch er die Sterbehilfe, trifft eine Kommission die endgültige Entscheidung.

Die noch zu gründende Kommission soll sich zusammensetzen aus vier Ärzten und einer Krankenschwester sowie vier Juristen mit mindestens fünf Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet. Die Statuten der Kommission, die auch angerufen werden kann, wenn der verantwortliche und der beratende Arzt das Gesuch ablehnen, müssen noch erarbeitet werden.

Im Laufe des Verfahrens soll der Patient über Behandlungsalternativen und palliativmedizinische Maßnahmen informiert werden. Sollten die Patienten nicht mehr dazu fähig sein, ihren Willen "frei, freiwillig und bewusst" zu äußern, müssen sie zuvor schriftlich, etwa mit einer Patientenverfügung, festgehalten haben, wie in einer solchen Situation zu verfahren ist.

Auch seit mindestens einem Jahr in Spanien gemeldete Ausländer können das Recht auf Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

Den Ärzten und Pflegekräften ist freigestellt, sich aus Gewissensgründen der Sterbehilfe zu verweigern. Sie müssen darüber ihre Vorgesetzten informieren und sollen dann in ein entsprechendes Register eingetragen werden.

Für die Umsetzung der Sterbehilfe auf den Balearen verantwortlich ist der Koordinator für Psychische Gesundheit im Gesundheitsministerium, Oriol Lafau. Er rechne nicht mit einer großen Antragsflut, sagte er auf der Pressekonferenz. In anderen Ländern wie den Niederlande, wo diese Möglichkeit schon besteht, nähmen sie "nur 0,006 Prozent" der Bevölkerung wahr.

Gesundheitsministerin Patricia Gómez unterstrich die Schnelligkeit, mit der auf den Balearen in nur drei Monaten das Recht auf Sterbehilfe umgesetzt wird. Man sei damit eine der "fortschrittlichsten" Regionen Spaniens. Die Möglichkeit der Sterbehilfe wird in Spanien laut Umfragen von einer Mehrheit der Bevölkerung befürwortet, ist aber dennoch umstritten. Kritik daran äußern neben der Kirche etwa Palliativmediziner, die auch ohne ein solches Gesetz genügend Alternativen für einen Tod in Würde und ohne Schmerzen sehen. /ck