Von wegen 20.000 Knöllchen wegen Zufahrtsbeschränkung zum Cap Formentor auf Mallorca: Wie es tatsächlich um die Bilanz steht
Derzeit vermelden einige Zeitungen eine zu hoch angesetzte Zahl der verhängten Bußgelder. Sie beruht auf einem Fehler bei der Interpretation der Informationen von der spanischen Verkehrsbehörde (DGT)
MZ
Der September ist noch nicht vorbei, doch unter anderem die Zeitung "Última Hora" hat bereits einen Blick auf die Anzahl der Strafzettel geworfen, die in diesem Sommer für unerlaubte Fahrten zum Cap und zum Strand Formentor verhängt wurden. Dabei ist jedoch offensichtlich ein Fehler unterlaufen: Im Artikel ist von Bußgeldverfahren gegen 20.400 Fahrer die Rede.
Eine Nachfrage der MZ bei der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) hat ergeben, dass diese Zahl der Knöllchen viel zu hoch angesetzt ist: Tatsächlich sind laut der Behörde bis zum 14. September nur 860 Strafzettel ausgestellt worden. Noch bis zum Monatsende ist der Zugang zur Halbinsel Formentor von 10 bis 22.30 Uhr gesperrt. Wer sich nicht daran hält, muss ein Bußgeld von 200 Euro zahlen, das bei rechtzeitiger Zahlung aber auf 100 Euro reduziert wird.
Die meisten Fahrer kamen nicht rechtzeitig zurück
Auf dem betreffenden Straßenabschnitt, auf dem zu dieser Zeit ein beidseitiges Fahrverbot gilt, seien die meisten Bußgeldverfahren wegen Besuchern eingeleitet worden, die zwischen 7 Uhr und 8 Uhr morgens unterwegs zum Leuchtturm waren. Diese Autofahrer hätten dann zwar zur erlaubten Zeit die Hinfahrt angetreten, es aber nicht mehr rechtzeitig – also bis 9.58 Uhr – geschafft, den Bereich mit der Zugangsbeschränkung wieder zu verlassen.
Vor einem Jahr begann die Saison der Zugangsbeschränkungen zur Halbinsel Formentor noch am 15. Juni und endete am 15. September. In diesem Jahr wurde die Begrenzung um einen Monat ausgeweitet: Sie startete am 1. Juni und bleibt bis zum 30. September in Kraft.
Der "Kiosk-Trick" funktioniert nicht mehr
Neue Maßnahmen, die in diesem Jahr Besucher zu unerlaubten Zeiten in Schach halten sollen, sind die Beschilderung am Anfang des gesperrten Abschnitts, die die Autofahrer informiert, automatische Schranken, die das Verkehrsaufkommen vor zwei Abschnitten regeln und die Abschaffung des "Kiosk-Tricks" – Besucher können Bußgelder nicht mehr verhindern, wenn sie im Nachgang ein Ticket des Kaufs von Snacks oder Getränken auf der Strecke vorlegen.
Die Zufahrt zum Leuchtturm ist im Sommer nur den TIB-Shuttlebussen, den Anwohnern, Mitarbeitern des technischen Hilfswerks oder des Rettungsdienstes sowie Sicherheitskräften und Fahrzeugen zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität gestattet. Sie alle müssen mindestens drei Tage im Voraus eine Genehmigung bei der DGT beantragen. Die Erlaubnis kann unter formentor@dgt.es angefordert werden. /bro
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