Drittes Urteil zum Sóller-Tunnel auf Mallorca: Befreiung von Maut war nicht gerechtfertigt

Es ist bereits der dritte Rechtsspruch, der zum selben Ergebnis kommt. Diesmal ist er rechtskräftig

Heute erinnert nichts mehr an die Mauthäuschen an der Einfahrt des Tunnels.

Heute erinnert nichts mehr an die Mauthäuschen an der Einfahrt des Tunnels. / DM

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Ein Gericht auf Mallorca hat zum dritten Mal gegen die Entscheidung des Inselrats aus dem Jahr 2017 geurteilt, den Vertrag mit dem Konzessionär und Mautbetreiber des Sóller-Tunnels zu kündigen. Und nun ist das Urteil rechtskräftig, denn es kommt diesmal vom Obersten Gerichtshof und somit der letzten Instanz, gegen die der Inselrat Berufung einlegen konnte.

Die Richter kommen zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Mautpflicht für den Tunnel rechtswidrig war. Es habe keine ausreichende Rechtfertigung für die Kündigung des Vertrags gegeben, der im Juni 2023 geendet hätte. Bereits zuvor hatte es zwei gleich lautende Urteile untergeordneter Instanzen gegeben.

Umstrittene Entscheidung: Die Mautpflicht wird 2017 aufgehoben.

Umstrittene Entscheidung: Die Mautpflicht wird 2017 aufgehoben. / Manu Mielniezuk

Entschädigung an den Konzessionär gezahlt

Der Inselrat begründete die Kündigung des Vertrags mit dem Konzessionär damit, dass die Aufhebung der Mautpflicht im öffentlichen Interesse liege. Durch die Maut sei eine diskriminierende Situation auf diesem Straßenabschnitt entstanden, die beendet werden müsse. Als Ausgleich für die entgangenen Einnahmen legte der Inselrat seinerzeit einseitig eine Entschädigung von gut 16 Millionen Euro für die Konzessionsgesellschaft fest, die aus öffentlichen Mitteln finanziert und bereits gezahlt wurde.

In dem am Mittwoch (6.9.) verkündeten Urteil bestätigt der Oberste Gerichtshof, dass das öffentliche Interesse für eine Aufhebung der Mautpflicht nicht gegeben war und es daher keinen Grund gab, den Vertrag mit dem Konzessionär zu annullieren.

Vor allem eine "politische Entscheidung"

Der Oberste Gerichtshof stufte die Entscheidung der Aufhebung der Mautpflicht vor allem als politisch ein und nicht als eine von öffentlichem Interesse. Auch kamen die Richter zu dem Schluss, dass die gezahlte Entschädigung an die Konzessionsfirma nicht ausreichend sei.

Die Tunnelkonzession stammt aus dem Jahr 1988. Ursprünglich war eine Betriebsdauer von 28 Jahren vorgesehen, der Vertrag sollte im Jahr 2016 auslaufen. Im Oktober 2007 wurde jedoch vereinbart, die Laufzeit der Konzession aus wirtschaftlichen Gründen bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern.

So sah es bis 2017 an der Einfahrt des Sóller-Tunnels mit der Mautstelle aus.

So sah es bis 2017 an der Einfahrt des Sóller-Tunnels mit der Mautstelle aus. / DM

Argumentation des Inselrats überzeugt die Richter nicht

Der Inselrat führte 2017 drei Gründe für die Kündigung der Konzession an: Zum einen gebe es eine Ungleichbehandlung zwischen denjenigen, die die Maut zahlen müssen, und denjenigen, die dies nicht tun.

Zum Zweiten gebe es Bürger, die einen ermäßigten Preis zahlen, etwa die Einwohner von Sóller und zum Dritten sei die alternative Straße, um das Tal von Sóller zu erreichen, sehr kompliziert zu fahren. Keiner dieser Gründe überzeugte die Richter.

Dieses Urteil bringt nun erneut Ungewissheit. Der Konzessionär könnte entweder den Betrieb des Tunnels für die verbleibenden fünf Jahre der Vertragslaufzeit oder aber eine höhere Entschädigung fordern. Es dürfte auf die zweite Option hinauslaufen. /jk