Eine erste Bilanz nach einem Jahr Sterbehilfe in Spanien: Acht Menschen wurde von Ende Juni 2021 bis Ende Juni 2022 auf Mallorca und den Nachbarinseln geholfen, aus dem Leben zu gehen – weil sie an einer "unheilbaren Krankheit litten, die ihnen unerträgliches Leid zufügte, ohne dass es gelindert werden konnte", sagte Rosa Duro vom balearischen Gesundheitsministerium bei der Vorstellung des ersten Jahresberichts. Am 25. Juni 2021 wurde das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe in den Leistungskatalog des nationalen Gesundheitssystems aufgenommen.

Yolanda Muñoz, Vorsitzende der zuständigen Kommission, die darüber entscheidet, welche Anträge ausgeführt werden, fasste zusammen, dass insgesamt 17 Anträge eingegangen waren, von denen 13 letztlich angenommen wurden. Diese 13 Anträge wurden von sieben Frauen und sechs Männern im Alter zwischen 28 und 93 Jahren gestellt. Nach Herkunftsinseln aufgeschlüsselt, stammten neun von Mallorca, einer von Menorca und drei von den Pityusen, also Ibiza und Formentera.

Weitaus weniger Fälle als prognostiziert

Allerdings konnten in diesem Jahr aus verschiedenen Gründen nur acht dieser 13 Personen die Sterbehilfe in Anspruch nehmen: vier Frauen und vier Männern, unter ihnen fünf von Mallorca. Muñoz erklärte, dass die Betroffenen hauptsächlich an neurodegenerativen oder onkologischen Erkrankungen gelitten hatten, oder an Krankheiten, deren Diagnose bereits große Leiden und Qualen verursachten. Eine der Ersten, die das neue Gesetz auf den Balearen in Anspruch genommen hatten, war die 59-jährige Deutsche Doerte Lebender, die im vergangenen Herbst auf eigenen Wunsch in ihrer Wohnung auf Ibiza starb.

Fünf der Personen erhielten die aktive Sterbehilfe zu Hause, zwei in dem Altenheim, in dem sie zu diesem Zeitpunkt lebten. Nur eine Person entschied sich dafür, den Schritt in einem Krankenhaus zu gehen. Bei den anderen fünf Anträgen, die von dem Expertengremium zwar genehmigt, aber letztlich nicht ausgeführt wurden, erklärte Muñoz, dass es verschiedene Umstände gab, die dazu führten: von der Weigerung des für den Patienten verantwortlichen Arztes bis hin zu zwei Todesfällen vor der Ausführung der Sterbehilfe.

Die Vorsitzende der Kommission betonte, dass die Progonosen bei der Einführung der aktiven Sterbehilfe weitaus höher waren als die tatsächliche Zahl: Es sei mit 80 Anträgen pro Jahr gerechnet worden, davon 60 von Mallorca, also mehr als viermal so viel. Statt dem erwarteten einen Prozent entfielen somit nur 0,12 Prozent der Todesfälle auf Mallorca auf aktive Sterbehilfe. /bro