Nachdem er Polizisten verprügelt hatte: Mann mit psychischer Störung auf Mallorca freigesprochen
Der 35-Jährige, der sich in Spanien illegal aufhielt, zerstörte unter anderem Zellen in der Polizeistation in Inca sowie einen Polizeiwagen und bedrohte Passanten
Ein 35-jähriger Marokkaner ist trotz mehrerer gewalttätiger Angriffe auf Polizisten in dieser Woche auf Mallorca freigesprochen worden. Grund sei eine nachgewiesene psychische Störung, die den Mann handlungsunfähig machte. Zum Zeitpunkt des Geschehens im Dezember 2019 hielt sich der Mann illegal in Spanien auf. Dessen Ausweisung wurde wegen seiner Krankheit pausiert.
Mann war in regelrechtem Wahn
Der Mann, der Experte für Kampfsport sein soll, schien sich in einem regelrechten Wahn befunden zu haben, wie die Abfolge der Ereignisse zeigt. Drei Tage lang griff er mehrere Personen an, denen er auf der Straße begegnete, belästigte Frauen und verprügelteim Anschluss auch noch die Zivilbeamten, die ihn festnahmen.
Zunächst wurde er in Inca verhaftet, nachdem er einen Bar-Besitzer mit einer Schere bedroht hatte. In der Polizeistation von Inca zerstörte er mehrere Zellen und musste sediert werden. Als man sich entschied, ihn zur Polizeistation nach Palma zu bringen, zerstörte er den Streifenwagen der Beamten so stark, dass die Elite-Einheit Usecic (ähnlich einem KSK-Trupp in Deutschland)zu Hilfe kommen musste und für den Weitertransport sorgte.
Flucht aus dem Revier in Palma
InPalma angekommen, flüchtete der Mann aus dem Revier der Guardia Civil, konnte aber später dank Zeugenmeldungen festgesetzt werden. Auchin Palma schrie er Passanten an und bedrohte Frauen. Außerdem verletzte er drei Beamte, die ihn bewachten, indem ernach einem Toilettengang auf sie eintrat und einschlug. Ein Beamter wurde schwer verletzt. Das führte zur Anklage wegen Körperverletzung in drei Fällen.
Das in dieser Woche gefällte Urteil sieht eine Entschädigung von 9.600 Euro für den schwer verletzten Beamten vor. Da der Verurteilte zahlungsunfähig ist, muss der Betrag vom Staat übernommen werden. Der Marokkaner soll nun ein Jahr lang in Obhut seiner Eltern bleiben. /dise
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