Weil er zum Mord an Guardia-Civil-Beamten aufrief: Haftstrafe für Mallorca-Rapper Valtònyc

Der Vorfall hatte sich im März 2018 ereignet. Kurz darauf war der Musiker nach Belgien geflüchtet, wo er fünf Jahre im Exil lebte

Der Musiker Valtònyc bei Ankunft am Gericht in Sevilla.

Der Musiker Valtònyc bei Ankunft am Gericht in Sevilla. / EP

Der mallorquinische Rapper Josep Miquel Arenas, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Valtònyc, ist am Dienstag (21.11.) in Sevilla zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Zum Mord an Polizisten aufgerufen

Der Musiker hatte sich zuvor schuldig erklärt, bei einem Konzert im andalusischen Marinaleda im März 2018 gerufen zu haben: "Tötet einen verdammten Guardia-Civil-Beamten heute Nacht. Fahrt in ein Dorf, wo es die Guardia Civil gibt und tötet einen." Zudem forderte er das Publikum auf, eine Bombe bei der Staatsanwaltschaft zu zünden. Vor Gericht erklärte der Musiker, dass er sein Verhalten bereue. Zum Mord an einem Polizisten aufzurufen sei geschmacklos, deshalb verstehe er, dass sich manche Personen angegriffen fühlen könnten.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis sowie eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro gefordert. Die Nebenklage, ein Verband der Guardia-Civil-Beamten, hatte sich dem angeschlossen.

Ins Gefängnis wird Valtònyc jedoch nicht müssen. Dies bestätigte der Richter, nachdem der Musiker ihn danach gefragt hatte. Einem formellen Antrag der Verteidiger, die Haftstrafe auszusetzen, widersetzten sich weder die Staatsanwaltschaft noch die Nebenklage. Die Entscheidung muss von Gericht noch offiziell bestätigt werden.

Fünf Jahre im Exil

Valtònyc war erst Ende Oktober nach einem über fünfjährigen Exil in Belgien erstmals wieder zurück nach Spanien gekommen. Im Februar 2018 hatte ihn der Oberste Spanische Gerichtshof zu dreieinhalb Jahre Haft wegen Majestätsbeleidigung, Verherrlichung des Terrorismus und Verhöhnung seiner Opfer sowie Bedrohung von Einzelpersonen verurteilt. Das Urteil bezog sich auf Valtònycs Songtexte, die er teilweise noch als Minderjähriger verfasst hatte. Mehrere Versuche der spanischen Justiz, den jungen Mann ausliefern zu lassen, scheiterten vor belgischen Gerichten. Dass der Musiker nun zurückkommen konnte, liegt daran, dass das Urteil verjährt ist.