Seine Lügen führten zur Verhaftung von Megapark-Boss Cursach: Zeuge im Korruptions-Prozess zu Gefängnisstrafe verurteilt

Der Hütchenspieler hatte mit seinen Falschaussagen vor den Ermittlern erreicht, dass diese Auflagen gegen ihn lockerten

Der Hütchenspieler vor Gericht.

Der Hütchenspieler vor Gericht. / DM

Redaktion DM

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Das Landgericht in Palma hat einen Zeugen im Verfahren gegen Megapark-Besitzer Bartolomé Cursach zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann vor dem Ermittlungsrichter gelogen hatte. Die Aussage des nun Verurteilten, der sein Geld als Hütchenspieler an der Playa de Palma verdient, hatte im Jahr 2017 zur Festnahme von Cursach und seiner rechten Hand, Bartolomé Sbert, geführt.

Das hatte der Mann ausgesagt

Insgesamt hatte der Mann vier Mal vor den Ermittlern – die mittlerweile zu Haftstrafen verurteilt wurden – ausgesagt. Dabei hatte er unter anderem erklärt, dass er in Lokalen der Cursach-Gruppe angestellt war und dass die Mitarbeiter dort mit Drogen handelten. Zahlreiche Polizisten hätten davon gewusst und seien für ihr Schweigen mit kostenlosen Dienstleistungen von Prostituierten, Drogen und Getränken entlohnt wurden. Die Aussagen waren nachweislich falsch. Der Mann war nie bei der Cursach-Gruppe angestellt.

Im Gegenzug für seine Falschaussagen sorgten die Ermittler dafür, dass gewisse Auflagen gegen den Mann gelockert wurden, die in Zusammenhang mit Straftaten standen, die er mutmaßlich begangen hatte. So wurde unter anderem ein Inselverbot aufgehoben. Das Verbot, sich der Playa de Palma zu nähern, wurde auf bis zu 25 Meter heruntergeschraubt.

Deal mit den Klägern

Vor Gericht gab der 60-Jährige zu, gelogen zu haben. Das Geständnis wurde als strafmildernd gewertet, was der Verteidigung erlaubte, einen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage zu erreichen. So muss der Mann nicht ins Gefängnis, darf aber in den kommenden fünf Jahren nicht mehr straffällig werden. Zudem muss er 240 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist schon jetzt rechtskräftig, da alle Parteien ankündigten, nicht in Revision zu gehen.

Es handelt sich um den ersten Zeugen im Cursach-Prozess, der wegen Falschaussagen vor Gericht gekommen ist. In den kommenden Monaten werden weitere Verfahren dieser Art erwartet. /pss