Barbesitzer prügelt Zechpreller auf Mallorca mit Golfschläger ins Koma

Der junge Mann war an Heiligabend mit zwei Freunden in der Kneipe

Die Promenade in Port de Pollença. Unweit von dort ereignete sich der Vorfall.

Die Promenade in Port de Pollença. Unweit von dort ereignete sich der Vorfall. / Joan Frau

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Die Guardia Civil auf Mallorca hat einen 34-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung festgenommen. Wie die Zeitung "Ultima Hora" schreibt und die Polizei der MZ bestätigte, soll der Barbesitzer einen mutmaßlichen Zechpreller mit einem Golfschläger ins Koma geprügelt haben.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht von Heiligabend auf den Ersten Weihnachtsfeiertag. Ein 23-jähriger Spanier war mit zwei Freunden in die Legends Bar in Port de Pollença gegangen. Dort soll das Trio reichlich alkoholische Getränke konsumiert haben. Wie hoch die Rechnung ausfiel, ist nicht bekannt.

Barbesucher wollten Rechnung noch nicht bezahlen

Gegen 4 Uhr morgens standen die Barbesucher auf und verließen das Lokal, ohne zu bezahlen. Der Barbesitzer, der von Zechprellerei ausging, stellte die Männer zur Rede. Diese behaupteten, dass sie später weitertrinken und die Rechnung noch nicht begleichen wollen.

Erst Ohrfeige, dann Golfschläger-Attacke

Daraufhin kam es zum Streit. Einer der Kunden soll dem Barbesitzer eine Ohrfeige gegeben haben. Der 34-Jährige holte einen Golfschläger und schlug auf den 23-Jährigen ein. Dieser blieb stark blutend auf dem Boden liegen. Zügig kam die Polizei, die gegen 4.30 Uhr den Barbesitzer festnahm und zu einem Untersuchungsrichter nach Inca brachte.

Der 23-Jährige kam mit schweren Verletzungen auf die Intensivstation des Krankenhauses von Inca, wo er nun im Koma liegt. Einzelheiten zu seinem Gesundheitszustand sind nicht bekannt.

Gut drei Wochen später erwachte der 23-Jährige aus dem Koma. Die Ärzte behielten ihn jedoch auf der Intensivstation. Einerseits mussten die Wunden noch verheilen, andererseits wollten sie Test anstellen, ob er durch die Attacke bleibende Schäden behalten würde. Der Barbesitzer blieb hingegen in Untersuchungshaft. Die Polizei vernahm seine Lebensgefährtin.