Junge Frau an der Playa de Palma angeschossen: Mann auf Mallorca zu Gefängnisstrafe verurteilt
Der 40-jährige Angeklagte hat sich des versuchten Mordes und des illegalen Waffenbesitzes schuldig bekannt
Ein Mann ist am Freitag (19.1.) zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er einer jungen Frau an der Playa de Palma auf Mallorca in die Brust geschossen hatte. Der Angeklagte hat sich des versuchten Mordes und des illegalen Waffenbesitzes schuldig bekannt, nachdem eine Einigung zwischen seinem Anwalt David Salvà, der Staatsanwaltschaft und der Privatanklägerschaft erzielt worden war.
Die Tat ereignete sich am 17. September 2022 gegen sechs Uhr morgens im Carrer de la Fotja in El Arenal. Das 26-jährige Opfer begab sich mit anderen Personen zur Wohnung des Angeklagten, mit dem es zu einer Auseinandersetzung gekommen war. Die Nationalpolizei vermutete damals, dass der Streit mit dem Drogenhandel in Verbindung stehen könnte, obwohl das Urteil nun keinen Hinweis auf den Ursprung des Konflikts enthielt.
Der Schuss verursachte schwere Verletzungen
Der 40-jährige Angeklagte ging mit einer Neun-Millimeter-Pistole bewaffnet auf die Straße. Er zielte auf einen seiner Kontrahenten, und die junge Frau versuchte, ihn am Schießen zu hindern, indem sie sich auf ihn stürzte und ihn am Hals packte. Der Mann konnte sich befreien und schoss dann auf die Frau, die in die Brust getroffen wurde.
Daraufhin flüchtete der Täter, und das Opfer musste mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus Son Espases gebracht werden. Die Ärzte stellten fest, dass die Kugel ihren Rücken durchschlagen und sehr schwere Verletzungen verursacht hatte. Es dauerte ein halbes Jahr, bis sich die Frau erholt hatte, und sie leidet noch immer unter den Nachwirkungen.
Versuchter Mord und illegaler Waffenbesitz
Die Nationalpolizei leitete eine Untersuchung ein, und zwei Wochen später, am 5. Oktober, wurde der Verdächtige verhaftet. Seitdem befand er sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft forderte insgesamt 11 Jahre Haft wegen versuchten Mordes und illegalen Waffenbesitzes, da der Mann keine Genehmigung für den Besitz der Pistole hatte, mit der er auf die junge Frau schoss.
Vor dem Prozess hatte der Angeklagte Geld hinterlegt, um das Opfer für seine Verletzungen und Nachwirkungen zu entschädigen. Aus diesem Grund wurde ihm der mildernde Umstand der Schadenswiedergutmachung zuerkannt. Zusätzlich zu den sechs Jahren Haft, auf die sich die Parteien geeinigt haben, muss der Angeklagte ein 15-jähriges Berufsverbot einhalten. /bro
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