Frau stolpert auf Mallorca über Absperrband und bekommt 9.232 Euro Schmerzensgeld

Es ist unklar, wer das Band überhaupt dort hingehängt hatte

Die Frau stolperte über ein flatterndes Ende des Absperrbands.

Die Frau stolperte über ein flatterndes Ende des Absperrbands. / Rudolf R. Ruessmann

Eine Richterin auf Mallorca hat das Rathaus von Palma zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 9.232 Euro verurteilt, da eine Fußgängerin über ein Absperrband gestolpert und in der Folge gestürzt war.

Zu dem Sturz kam es im Februar 2018. Die Passantin, das Alter ist nicht bekannt, war auf dem Fußweg des Carrer Médico José Darder unterwegs. Das ist die zweispurige Straße in Palma, die vom Son Gotleu-Kreisverkehr zum Carrer Aragó führt. Zu dieser Zeit war auf dem Gehweg ein Karussell aufgebaut. Zwischen einem Baum und einem Stromkasten war ein Absperrband gespannt. Die Frau stolperte über ein Teil des Bandes und stürzte.

Über die Schwere der Verletzungen ist nichts bekannt. Offenbar brach sich die Passantin nichts, war jedoch einen Monat lang krankgeschrieben. Zudem ging ihre Brille zu Bruch und sie verpasste in der Zeit eine Flugreise.

Wer hat das Band aufgehängt?

Vor Gericht stritten sich die Beteiligten darum, wer überhaupt das Band aufgehängt hatte und somit die Verantwortung hat. Das Rathaus Palma argumentierte, damit nichts am Hut zu haben. Zudem sei das Absperrband gut sichtbar gewesen und der Sturz vermeidbar.

Ein Energiekonzern, der ebenfalls verklagt wurde, behauptete, kein derartiges Band zu besitzen und es schon gar nicht aufgehängt zu haben. Die Richterin bemängelte, dass das Rathaus weder eine Lizenz für den Betrieb des Fahrgeschäfts auf dem Gehweg vorweisen konnte noch Fotos vorlegte, die zeigen, dass an dieser Stelle für ein Karussell genügend Platz war.

Gefahr eines Stromschlags

Wenn das Rathaus zudem Dritten genehmige, Absperrbänder an Stromkästen zu befestigen, bestehe zudem die Gefahr eines Stromschlags, argumentierte die Richterin. Zudem sei das Band so amateurhaft aufgehängt gewesen, dass es eine einfache Windböe wegwehen konnte. Die gestürzte Frau habe keine Schuld.

Neben dem Schmerzensgeld muss das Rathaus die Prozesskosten in Höhe von 500 Euro tragen. Die Rechnungen für die Brille und die Reise in Höhe von insgesamt 70 Euro bekam die Frau nicht erstattet, da sie keine Rechnungen einreichen konnte.

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