Prozess wegen Vergewaltigung einer deutschen Mallorca-Urlauberin: Angeklagter beteuert einvernehmlichen Sex

Der Vorfall hatte sich im Sommer 2020 vor der Inselgruppe Cabrera ereignet. Die Klägerin war mit ihrem Vater und ihrer Schwester auf einem Tauchausflug unterwegs

Der angeklagte Tauchlehrer vor Gericht in Palma.

Der angeklagte Tauchlehrer vor Gericht in Palma. / M.O.I.

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Im Fall um die mutmaßliche Vergewaltigung einer deutschen Mallorca-Urlauberin hat am Dienstag (6.2.) in Palma der Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Gefängnis für einen 40-jährigen Tauchlehrer, der sich vor der Inselgruppe Cabrera an der jungen Frau vergangen haben soll. Das berichtet die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca".

Der Fall ereignete sich am 15. Juli 2020. Die damals 20-jährige Urlauberin hatte gemeinsam mit ihrem Vater und ihrer Schwester einen Tauchausflug bei einer Firma in der Gemeinde Santanyí gebucht. Der Tauchlehrer fuhr die Gruppe bis nach Cabrera. Dort gingen der Vater und die Schwester ins Wasser, das spätere Opfer blieb an Bord des Bootes. Nach Darstellung der Anklage küsste der Beschuldigte die junge Frau gegen ihren Willen, zwang sie dazu, den Neoprenanzug auszuziehen und vergewaltigte sie schließlich. Bei ihrer Aussage betonte die Frau, ihn mehrfach dazu aufgefordert zu haben, aufzuhören. Der Vorfall habe dazu geführt, dass sich die Depressionen, an denen sie schon vorher litt, deutlich verschlimmert hätten.

Angeklagter spricht von einvernehmlichen Sex

Der Angeklagte bestritt vor Gericht nicht, dass er Sex mit der Frau hatte, beteuerte aber, dass dieser einvernehmlich gewesen sei. Nach seiner Darstellung habe die junge Frau nach einem ersten Tauchgang beschlossen, auf dem Boot zu bleiben. "Wir haben ein wenig geflirtet. Ich nahm ihre Hand und küsste sie und wir fingen an, rumzumachen." Der Angeklagte erklärte, die Frau habe ihn mehrfach aufgefordert, aufzuhören, weil er zu dem Zeitpunkt eine Freundin hatte. "Ich erklärte ihr, dass sie das niemals erfahren würde." In der Folge habe er ihr den Neoprenanzug ausgezogen und sie hätten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt.

Danach seien sie noch gemeinsam ins Wasser gesprungen und hätten später noch Telefonnummern ausgetauscht. Nachdem man wieder an Land war, sei er mit der Klägerin und ihren Familienangehörigen sogar noch ein Bier trinken gegangen. /pss