Tod einer Flughafen-Mitarbeiterin auf Mallorca: Deutscher Urlauber kommt vor Gericht

Der Vorfall hatte sich im April 2019 ereignet. Der Mann hatte die Angestellte, die kurz vor der Pensionierung stand, geschubst, weil er unerlaubterweise in den Bereich der Gepäckbänder zurückkehren wollte

Flughafen Mallorca: Archivaufnahme aus dem Jahr 2019.

Flughafen Mallorca: Archivaufnahme aus dem Jahr 2019. / DM

Patrick Schirmer Sastre

Patrick Schirmer Sastre

Fünf Jahre, nachdem eine 68 Jahre alte Mitarbeiterin am Flughafen Mallorca in Folge einer körperlichen Auseinandersetzung zu Tode kam, muss sich ein deutscher Urlauber vor Gericht verantworten. Laut der mallorquinischen Tageszeitung "Ultima Hora" fordert die Staatsanwaltschaft drei Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung. Zudem soll der Beschuldigte die Familie des Opfers mit 400.000 Euro entschädigen. Wann der in Palma stattfindende Prozess beginnt, steht laut der Zeitung noch nicht fest.

Der Vorfall hatte sich am 27. April 2019 ereignet. Wie die MZ damals berichtete, hatte der damals 43-jährige Urlauber versucht, nach Verlassen des Bereichs der Gepäckbänder dorthin zurückzukehren. Die Sicherheitsangestellte wies ihn darauf hin, dass das nicht möglich sei. In der Folge kam es zu einem Gerangel, und der Passagier versetzte ihr einen Stoß, um an ihr vorbeizukommen.

Mitarbeiterin stand kurz vor Pensionierung

Die Angestellte, die unter den Mitarbeitern des Flughafens weithin bekannt war und kurz vor der Pensionierung stand, wurde mit schweren Verletzungen in eine Klinik nach Palma gebracht und operiert. Einige Tage später verstarb sie in Folge eines Herzversagens. Der Urlauber wurde vorübergehend von der Guardia Civil wegen Körperverletzung festgenommen worden, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen gegen den Mann hatten kurze Zeit nach dem Tod der Mitarbeiterin begonnen.

Der Zwischenfall hatte damals für Diskussionen bezüglich der Arbeitsbedingungen der Flughafenmitarbeiter gesorgt. Von der Gewerkschaft USO hieß es etwa, der Vorfall hätte vermieden werden können, wenn die Belegschaft aufgestockt worden wäre. Die Mitarbeiter müssten auch besser auf körperliche und verbale Übergriffe durch Urlauber vorbereitet werden, zu denen es gerade in der Hauptsaison immer wieder komme, argumentierte die Gewerkschaft damals.