Infantin Cristina akzeptiert Urteil im Fall Nóos
Ihr Mann Urdangarin, aber auch die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung

Die Angeklagten im Prozess. / Foto: DM
Infantin Cristina, die Schwester des spanischen Königs Felipe, wird das Urteil im Korruptionsfall Nóos vom 17. Februar dieses Jahres nicht anfechten. Das wurde am Freitag (21.4.) mit Ablauf der Frist bekannt. Zuvor hatten ihre Anwälte von der Möglichkeit gesprochen, die Nebenklage durch die umstrittene Organisation Manos Limpias in Frage zu stellen und so ihr Image reinzuwaschen.
In Berufung gehen dagegen die Hauptangeklagten, Iñaki Urdangarin, sein früherer Geschäftspartner Diego Torres und Ex-Premier Jaume Matas sowie auch die Staatsanwaltschaft. Während die Verurteilten eine Minderung des Strafmaßes erreichen wollen, fiel das Urteil aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu milde aus.
Infantin Cristina war von den ihr vorgeworfenen Steuerdelikten freigesprochen worden. Allerdings muss sie 265.000 Euro Strafe für den entstandenen Schaden zahlen, wie das balearische Oberlandesgericht entschied. Ihr Mann Urdangarin wurde zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt, auch im Fall von Torres und Matas wurden Haftstrafen verhängt.
Chronik: der Skandal um die Königsschwester, der Spanien bewegt
In dem Skandal geht es um die Geschäfte rund um das formal als gemeinnützig eingestufte Instituto Nóos, bei denen im Schatten des spanischen Königshauses öffentliche Gelder veruntreut wurden. Urdangarin und Diego Torres verdienten bis 2008 mit der Ausrichtung obskurer und überteuerter Tagungen - auf Mallorca etwa zum Thema Sport und Tourismus - etliche Millionen Euro, die dann in dem Firmengeflecht verschwanden und zudem nicht ordnungsgemäß versteuert wurden. Aus den Einkünften wurden auch private Ausgaben der Familie von Infantin Cristina bestritten. /ff
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