Die vom Inselrat vorgeschriebenen Beschränkungen für die Neueröffnung großer Einkaufszentren auf Mallorca sind rechtmäßig. Das hat das Oberlandesgericht in Palma de Mallorca entschieden, wie der Inselrat Mallorca am Donnerstag (9.1.) mitteilte. Das Gericht lehnte einen Einspruch des Verbands der Großunternehmen ab. Die Auflagen des Inselrats sind somit gültig. In der Praxis ist es damit sehr schwierig, neue Großmärkte in bestimmten Regionen der Insel zu eröffnen.

Die Maßnahme soll kleinere und mittlere Unternehmen auf der Insel stärken. Das Gericht entschied, dass die Auflagen in den Zuständigkeitsbereich des Inselrats fallen und dass das Allgemeininteresse hinreichend begründet ist. /tg