Sie ist eines der großen Ärgernisse für Immobilienbesitzer beim Verkauf ihrer Wohnung, gleichzeitig aber eine wichtige Geldquelle für die Rathäuser auf Mallorca wie in ganz Spanien: die sogenannte Plusvalía, die Wertzuwachssteuer. Jetzt hat das spanische Verfassungsgericht entschieden, dass diese Steuer in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig und ungültig ist. Die Steuer wurde außerdem bisher auch auf Erbschaften und Schenkungen von Immobilien angewendet.

Das Verfassungsgericht erklärte die Art und Weise, wie die Steuer errechnet wurde, für nicht zulässig. So sei beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks ein bestimmter Wertzuwachs festgesetzt worden, unabhängig davon, ob er wirklich seit dem Erwerb eingetroffen war. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage des Katasterwerts.

Nun sind es vor allem die Gemeinden auf Mallorca und im Rest des Landes, die unter einer Abschaffung der Wertzuwachssteuer zu leiden haben, denn sie haben die Einnahmen kassiert.

Zwar machte die Plusvalía bei Weitem nicht das Volumen etwa der Grundsteuer IBI aus, doch war sie trotzdem für rund fünf Prozent der Gesamteinnahmen der Gemeinden verantwortlich. Allein in Palma machte sie jährlich rund 25 Millionen Euro aus. Zahlreiche Bürgermeister haben bereits gefordert, dass der Wegfall der Wertzuwachssteuer ausgeglichen werden muss.

Auch der Sprecher der konservativen Volkspartei auf den Balearen, Toni Costa, verlangte eine Kompensation für die Gemeinden. Es sei ein "Fehler" der sozialistischen Regierung von Pedro Sánchez, dass die Steuer nun für verfassungswidrig erklärt worden sei. Die Regierung habe bereits 2017 und 2019 "Warnschüsse" der Gerichte bekommen, dass es so kommen könnte, sollte die Berechnungsgrundlage nicht verändert werden.

"Unklar ist noch, welche unmittelbaren Konsequenzen diese Entscheidung für die Steuerzahler hat und für welche Zeiträume", heißt es im Steuerbüro European Accounting. Klar geht aus dem Urteil nur hervor, dass es keinen rückwirkenden Charakter hat. Das spanische Finanzministerium kündigt derweil einen Gesetzesvorschlag für eine neue, verfassungskonforme Berechnungsweise an.