Spanische Regierung befreit Kunden von Hypotheken-Steuer
Madrid hebelt mit einem Eilgesetz das umstrittene Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Dienstag aus
![Hypothek für den Wohnungskauf: Die Steuern muss die Bank tragen.](https://estaticos-cdn.prensaiberica.es/clip/a5675f76-b2a6-4472-91b6-9a3dc6962523_16-9-aspect-ratio_default_0.jpg)
Hypothek für den Wohnungskauf: Die Steuern muss die Bank tragen. / Foto: DM/Archiv
Nun müssen doch die Banken zahlen: Die spanische Regierung hat am Donnerstag (8.11.) entschieden, dass nicht die Kunden, sondern die Kreditinstitute die bei Abschluss einer Hypothek fällige Steuer abführen muss. Der Beschluss soll bereits am Freitag (9.11.) mit der Veröffentlichung im spanischen Gesetzblatt (BOE) in Kraft treten, wie Regierungssprecherin Isabel Celaá erklärte.
Die sozialistische Regierung reagiert damit auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Spanien vom Dienstag (6.11.), wonach bei der Steuer die Kunden in die Pflicht genommen werden sollten. Das Urteil hob einen erst knapp drei Wochen zuvor ergangenen Richterspruch desselben Gerichts auf, der genau das Gegenteil besagt hatte. Die Folge war eine Empörungswelle in den sozialen Netzwerken und scharfe Kritik der Verbraucherschützer auch auf Mallorca.
Man stehe den Millionen Hypothekenkunden bei und demonstriere Bürgernähe, so Sprecherin Celaá. Allerdings hat der Beschluss keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verträge, er gilt nicht rückwirkend.
Konkret geht es um die sogenannte „Stempelsteuer", den „Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados", die bei der Beglaubigung der Einschreibung der Immobilie vor dem Notar fällig wird. Diese Abgabe macht in Spanien im Schnitt 1,5 Prozent des Gesamtwertes der Immobilie aus, also eine erhebliche Summe. Bisher wurden diese Kosten vom Kunden getragen. Doch Verbraucherverbände und Anwälte gingen dagegen vor. /ff
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